327/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 05.07.2018
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,
Freundinnen und Freunde betreffend
Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention
BEGRÜNDUNG
Im Jahr 2004 trat die Europäische Landschaftskonvention in Kraft. Ziel der Konvention ist die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft, was nicht zuletzt in Hinblick auf die in Österreich virulente Diskussion um den akuten Handlungsbedarf im Bereich der Baukultur höchst erstrebenswert wäre. Das Europäische Landschaftsübereinkommen wurde bereits von 41 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet und von 39 ratifiziert. Nur sechs Mitgliedstaaten des Europarats haben dieses Instrument gemeinsamer Bemühungen zur Erhaltung des Europäischen Natur- und Kulturerbes weder unterzeichnet noch ratifiziert, dies sind Albanien, Deutschland, Liechtenstein, Monaco, Russland und Österreich.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Unterzeichnung und Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention bis 31.12.2018 zu erwirken."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.