328/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 05.07.2018
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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde betreffend Ratifikation der Granada-Konvention

BEGRÜNDUNG

Das Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes, kurz Granada-Konvention, wurde von Österreich im Jahr 1985 unterzeichnet, jedoch bis heute nicht ratifiziert. Sie gilt als eines der wichtigsten Abkommen des Europarats im Bereich der Erhaltung von Kulturgütern. Die Vertragspartner verpflichten sich darin zum Schutz vor Verunstaltung, Beschädigung oder Vernichtung baukulturellen Erbes.

Diese Konvention ist nicht nur ein wichtiges und international anerkanntes Instrument des Denkmalschutzes, es ist auch ein geltender völkerrechtlicher Vertrag, zu dem wir uns vor über 30 Jahren bekannt haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Ratifikation des Übereinkommens zum Schutz des architektonischen Erbes Europas bis 31.12.2018 zu erwirken."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.