330/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 05.07.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Birgit Sandler

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe statt „Verländerung“

Der aktuelle Vorschlag der Bundesregierung, die Kinder- und Jugendhilfe als ausschließliche Länderkompetenz auszugestalten, führt zu einer völligen Abschaffung des Bundesgrundsatzgesetzes Bundes- Kinder- und Jugendhilfe. Diese Vorgehensweise ist in vielerlei Hinsicht höchst problematisch, zumal der Bund in Zukunft darauf verzichtet für den Kinderschutz zuständig zu sein.

Mehrere Organisationen und Institutionen haben sich bereits zu einem breiten Bündnis zusammengefunden, um aus Sicht von Expertinnen und Experten zu untermauern, welche negativen Folgen eine „Verländerung“ hätte. Expertinnen und Experten, die tagtäglich mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu tun haben und dadurch genau wissen, wo die Probleme liegen und was es braucht, um diese nachhaltig zu bekämpfen und effektiv zu helfen. Die Folge wäre ein Auseinanderdriften der Schutzstandards innerhalb Österreichs.

Auch das Kinderrechte-Board, ein interdisziplinäres Expertinnen- und Expertengremium in Sachen Kinderrechte, fasste am 15.6.2018 einen Beschluss, von der geplanten Kompetenzverschiebung in Richtung Bundesländer Abstand zu nehmen.

In einer medienwirksamen Pressekonferenz wurde seitens der Bündnispartnerinnen und -partner festgehalten, dass es jetzt schon Schwierigkeiten gibt, wenn betroffene Kinder über Bezirks- und/oder Bundesländergrenzen umziehen. Hier würde eine reine Länderkompetenz den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen noch weiter erschweren und unnötige Hürden und Barrieren schaffen – zulasten der Betroffenen!

Die Standards und vorhandenen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nicht von der Budgetsituation des jeweiligen Bundeslandes abhängen, sondern müssen sich an der Einhaltung und Sicherstellung der Kinderrechte orientieren und durch die Bundesgesetzgebung abgesichert, wenn nicht sogar ausgebaut werden. Es braucht einheitliche Qualitätskriterien in Aus- und Fortbildung des Personals, Betreuungsstandards und Kontrollmaßnahmen. Eine Harmonisierung ist in diesem, für den Kinder- und Jugendschutz, so wichtigen Bereich endlich herbeizuführen.

Aus diesem Grund ist auch die geplante Evaluierung des 2013 eingeführten Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetzes endlich umzusetzen und daraus Potenziale für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Materie zu nutzen.

Das Kinderrechte Netzwerk hat im Jänner 2018 noch ein Schreiben aus dem Bundeskanzleramt erhalten, in dem geschrieben steht: „Für Sebastian Kurz sind die Rechte und der Schutz von Kindern stets ein besonderes Anliegen. Wir können Ihnen versichern, dass er sich auch als Bundeskanzler für die weitere Stärkung dieser Rechte einsetzen wird.“[1]

Dieser Schutz für Kinder und Jugendliche soll bestehen bleiben und wird auch weiterhin eingefordert – durch eine Kompetenzverschiebung würde dieser Schutz aufgeweicht werden und Gefahr laufen, dass es zu massiven Qualitätsverschlechterungen für die Betroffenen kommt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Abstand von der geplanten Kompetenzverschiebung der Kinder- und Jugendhilfe zu nehmen, das Bundes- Kinder-und Jugendhilfegesetz gemeinsam mit Expertinnen und Experten zu evaluieren und darauf aufbauend Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe zu harmonisieren und weiterzuentwickeln.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.

 



[1] https://www.kinderhabenrechte.at/index.php?id=181)