Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960

Die Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/2018, wird wie folgt geändert:

In § 68 Abs. 3a entfallen das Wort „sich“und die Wortfolge: „nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern und diese“.