337/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 07.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Schieder
Genossinnen und Genossen
betreffend transparentes „Verfahren
für die Bestellung der österreichischen Richterin
oder des österreichischen Richters am Europäischen Gerichtshof‟
Am 6. Oktober 2018 sollte das Amt der österreichischen Richterin
am EuGH
Frau HonProf. Dr. Maria Berger enden. Sie übte dieses Amt nunmehr 9 Jahre
lang unter
hohem Respekt ihrer Kolleginnen und Kollegen aus. Die Bundesregierung begann im
Frühjahr 2018 mit völlig intransparenten Vorbereitungen für die
Bestellung einer neuen
Richterin oder eines neuen Richters. Es wurden keinerlei Gespräche mit der
Opposition oder Einrichtungen wie der Richtervereinigung geführt, vielmehr
sollte in einer Nacht- und
Nebelaktion eine Kandidatin durchgedrückt werden, deren Zugang zu den
Grundrechten
höchst fragwürdig ist. Dies alles endete dann in einer Blamage
für Österreich und den
Respekt dem Amt gegenüber.
Am 26. Juni 2018 druckte der Standard die Meldung
der APA ab, die die Vorgänge rund um
die misslungene Bestellung darstellt:
Regierungskandidatin Pabel an EuGH-Hearing gescheitert
Die SPÖ kritisiert die Nominierung einer ungeeigneten Kandidatin und fordert ein transparentes Verfahren
Wien/Luxemburg - Die Linzer
Universitätsprofessorin Katharina Pabel ist beim Hearing für
die Richterstelle am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Das
erfuhr die APA aus informierten Kreisen. Am Montag hatte die Regierung
bekanntgegeben, dass Pabel die Nominierung zurückgezogen habe. Die SPÖ kritisierte die Nominierung einer ungeeigneten Kandidatin - und
forderte ein transparentes Verfahren.
Es geht um die Nachbesetzung der bisher von Ex-Justizministerin Maria
Berger (SPÖ)
ausgeübten Funktion. Sie hat nicht mehr kandidiert. Für die
Nominierung ist in Österreich zunächst ein Ministerrats- und dann ein
Beschluss des Hauptausschusses nötig. Dieser
nominierte Pabel am 15. Mai - mit den Stimmen der Regierungsparteien.
Weitere Bewerber
Beworben hatten sich auch
Christine Stix-Hackel, ehemalige Generalanwältin am EuGH;
Gerhard Hesse, der Leiter des Verfassungsdiensts; Wolfgang Bogensberger, seit
2017 Stellvertreter des Leiters der Vertretung der Europäischen Kommission
in Österreich; sowie
die Europarechtlerin Alina Lengauer und Bernhard Schima, der über
Erfahrung im
Rechtsdienst der EU-Kommission verfügt.
SPÖ-Klubobmann Andreas
Schieder sieht die Kritik seiner Partei "an mangelnder
Fachexpertise Pabels bestätigt". Ihre "erzkonservativen
Ansichten in Sachen Schwangerschaftsabbruch und ihre Angriffe auf den EuGH
haben sie aus unserer Sicht
absolut ungeeignet gemacht", hielt er am Dienstag fest. Für den
neuerlichen Anlauf forderte
er ein transparentes Verfahren - auf Basis von Qualifikation mit einem
öffentlichen Hearing
im Parlament. Die Bewerber sollten das entsprechende Fachwissen im
europarechtlichen
Bereich und in Grundrechtsfragen aufweisen.
Die Vorfälle rund um
Pabel würden beweisen, "dass man Personalpolitik nicht
ausschließlich
nach ideologischen Kriterien durchsetzen kann", konstatierte
SPÖ-Justizsprecher Hannes
Jarolim. Er forderte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf, jetzt
"tatsächlicher
Qualifikation den Vorrang zu geben, auch wenn dies dem Kanzler nicht genehm
ist", um so
das Land nicht erneut "zum Gespött auf internationaler Bühne zu
machen". Schließlich gebe
es in Österreich viele hervorragende Juristen mit bestem Ruf.
Der österreichische Verfassungsgesetzgeber hat sich 1994
dafür entschieden, bei der
Ernennung von österreichischen Organen eine Mitwirkung des
österreichischen Nationalrates
im Sinne eines gemeinsamen Wirkens vorzusehen. So spricht Art. 23c B-VG davon,
dass
zunächst die Erstellung eines Vorschlages für ein Mitglied des
Gerichtshofes der
Europäischen Union der Bundesregierung obliegt, dann aber in Folge ein
Einvernehmen mit
dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen hat. Die damalige historische
Absicht lag
eben in einem Zusammenwirken der obersten Organe bei dermaßen bedeutenden
Personalentscheidungen.
Artikel 253 AEUV spricht davon, dass zu Richtern und
Generalanwälten des Gerichtshofs Persönlichkeiten auszuwählen
sind, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem
Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen
Voraussetzungen erfüllen oder Juristen von anerkannt hervorragender
Befähigung sind.
Also sowohl die nationale Verfassung wie auch der entsprechende
Europäische Vertrag sehen hohe Voraussetzungen für dieses Amt vor. Es
wäre daher demokratiepolitisch
empfehlenswert, diesen Bestellungsvorgang äußerst transparent zu
gestalten, nur die
Qualifikation in den Vordergrund zu rücken und parteipolitische
Überlegungen bei der
Bestellung von Höchstrichtern hintanzustellen.
Die unterzeichneten Abgeordnete stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Nachfolge von
Richterin HonProf. Dr. Maria
Berger als Mitglied des Europäischen Gerichtshof in einer transparenten
und kooperativen Vorgangsweise mit dem Nationalrat vorzunehmen. Dazu
gehören eine öffentliche Interessentensuche, die öffentliche
Präsentation aller Bewerberinnen und Bewerber sowie die Durchführung
eines Hearings zur Findung der qualifiziertesten Persönlichkeit für
diese hohe Funktion. Das Hearing soll in Zusammenarbeit mit der
Präsidialkonferenz des Nationalrates organisiert und öffentlich
abgehalten werden."
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss