340/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Muchitsch, Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Angela Lueger, BA, Dr. Alma Zadić, LL.M.

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Lehrlinge – Integration vor Zuzug

 

Trotz anhaltender Proteste – vor allem auch seitens der UnternehmerInnen – allen voran der Wirtschaftskammern – wurde im Ministerrat am 12. September von der Schwarz-Blauen Bundesregierung beschlossen, jenen Erlass aufzuheben, der seit 2012 den Zugang zur Lehre für junge AsylwerberInnen bis zum 25. Lebensjahr geöffnet hat, wenn die Lehrstelle nicht anderweitig besetzt werden konnte und damit die Möglichkeit für jugendliche AsylwerberInnen, während der Wartezeit im Asylverfahren eine Lehre zu machen, zu beseitigen. Ebenso beschlossen wurde, auf Wunsch von Innenminister Kickl, dass AsylwerberInnen, die derzeit eine Lehre absolvieren, diese nun doch nicht beenden dürfen, wenn sie einen negativen Bescheid erhalten.

Dabei weiß selbst die Bundesregierung, dass Unternehmen in ganz Österreich auf der Suche nach Fachkräften und Lehrlingen sind. Derzeit stehen aktuell 27 Berufe auf der Mangelberufsliste, für die in der Regel weniger als 1,5 Arbeitslose je offener Stelle in Österreich gemeldet sind. Die Mangelberufsliste für Lehrlinge ist bundeslandspezifisch unterschiedlich. Aktuell gibt es in der bundesweit 1.027 junge AsylwerberInnen, die eine Lehre absolvieren.

Keiner dieser 1.027 AsylwerberInnen, die eine solche Lehre absolvieren, nimmt einem Österreicher den Lehrplatz weg. Es geht dabei ausschließlich um Lehrstellen, die von den Betrieben sonst nicht besetzt werden können.

Hinzukommt, dass Asylverfahren länger denn je dauern. Solange sich Asylverfahren über drei Jahre und länger ziehen, macht es Sinn junge AsylwerberInnen zu beschäftigen. Zu bedenken gilt es weiters, dass diese jungen AsylwerberInnen, durch die Lehre von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern werden. Ohne die Möglichkeit zu arbeiten kosten sie Staat und Steuerzahlern Geld – und das über die gesamte Dauer des Asylverfahrens.

Der Vorschlag der Bundesregierung, Lehrlinge aus Drittstaaten wie der Ukraine oder Serbien nach Österreich zu holen, ist insofern sinnwidrig, als in Österreich bereits Menschen leben, die arbeiten können und wollen, und die Regierung dazu angehalten wäre, die Ressource in Österreich zu nutzen. Es ist daher völlig unverständlich, warum im Land aufhältige, junge AsylwerberInnen, die bereits Deutschkenntnisse erlangt haben, gerade in Mangelberufen keine Lehre beginnen und diese auch abschließen dürfen.

Es ist klar, dass Menschen mit negativem Asylbescheid in ihre Heimatländer zurückkehren müssen. Es ist aber völlig widersinnig gut integrierte Menschen, die Ausbildung in Mangelberufen erhalten haben, abzuschieben. Denn dadurch haben weder die UnternehmerInnen, noch die betroffenen Lehrlinge (Planungs-)Sicherheit. Folglich bleiben Stellen, für die dringend Fachkräfte gesucht werden, weiterhin unbesetzt, während gleichzeitig junge Menschen, die eine Ausbildung absolvieren, ihr Potential nicht entfalten können.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass jugendliche AsylwerberInnen, die nicht straffällig wurden, weiterhin in Österreich eine Lehre in einem Mangelberuf absolvieren können und diese auch abschließen dürfen. Darüber hinaus soll mit Absolvierung der Lehrabschlussprüfung die Möglichkeit zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland geschaffen werden. Damit können die im Inland ausgebildeten FacharbeiterInnen in Mangelberufen unter denselben Kriterien, die schon bisher für die Rot-Weiß-Rot-Karte gelten, auch im Inland arbeiten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales