343/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend mögliche Gesundheitsgefährdung durch Tätowierfarben

 

In Österreich ist gesetzlich festgelegt, dass nur Tätowierfarben verwendet werden dürfen, die nachweislich mit keinen Gesundheitsrisiken verbunden sind. Sie müssen steril, nicht allergisierend, gut verträglich und nicht toxisch sein. Es gibt allerdings keine Liste mit garantiert sicheren Tattoo-Farben. Das liegt u.a. daran, dass die Inhaltsstoffe oft nicht vollständig deklariert werden. Die EU-Kommission publiziert eine „schwarze Liste“ von bedenklichen Tattoo-Farben. Allerdings bedeutet das nicht, dass die anderen Farben bzw. Produkte unbedenklich sind. Tätowiermittel können aus vielen unterschiedlichen Einzelsubstanzen bestehen, die für diese Anwendung nicht gesundheitlich bewertet sind.

 

Im Jahr 2013 wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit dem Umweltinstitut Bregenz eine Überprüfung mit dem Ziel in Auftrag gegeben, Tätowiermittel auf Azofarbstoffe, Arsen, Nickel, Cadmium, Blei, Antimon, Quecksilber, Barium und Cobalt zu untersuchen. 15 Tattoofarben wurden begutachtet. Dabei wurden in sechs Farben überhöhte Werte an Nickel, in einer davon auch Barium und in einer weiteren Tattoofarbe nur Barium vorgefunden. In Folge wurden die betroffenen Farben durch die Inverkehrbringer vom Markt genommen.

 

Zwischenzeitlich gibt es einen regelrechten Boom in der Bevölkerung, Tätowierungen vornehmen zu lassen.

 

Die beim Tätowieren verwendeten Farbstoffe wurden in erster Linie für den Einsatz als Druckertinten, Pigmente in Lacken oder zum Färben von Plastik entwickelt. Häufig sind sie durch den Herstellungsprozess mit anderen Substanzen verunreinigt.

Obwohl für viele Inhaltsstoffe bekannt ist, dass sie krebserregend sind oder Allergien auslösen können, existieren so gut wie keine Studien zu den langfristigen Gesundheitsfolgen.

 

Es ist nicht bekannt, was mit den Tattoofarben passiert, sobald sie in die mittlere Hautschicht (Dermis) eingestochen worden sind. Auch wenn ein großer Teil der Pigmentpartikel dort ein Leben lang bleibt, wandern manche etwa in Lymphknoten und färben diese bunt. Wohin die Farbstoffe im Körper sonst gelangen, und ob sie dadurch, dass sie an andere Stellen im Körper gelangen, durch Stoffwechselprozesse oder die Sonneneinstrahlung ein zusätzliches Gesundheitsrisiko sind, ist ebenfalls kaum erforscht.

 

Insgesamt gibt es eine große Anzahl an Substanzen, die in Tätowierfarben enthalten sind. Genaue Daten zu diesen Verbindungen stellen die Hersteller aber nur selten zur Verfügung.

Problematisch sind etwa Azofarbstoffe. Sie sind vor allem in bunten Tätowiermitteln enthalten und wegen ihrer leuchtenden, lichtechten Farbtöne beliebt. Etliche davon können mit der Zeit jedoch krebserregende Spaltprodukte bilden, ausgelöst etwa durch das UV-Licht der Sonne.

 

Schwarze Tätowierfarben enthalten häufig Rußpartikel. Diese sorgen zwar für eine besonders satte Schwarzfärbung der gestochenen Hautareale, beinhalten jedoch auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), von denen einige nachgewiesenermaßen das Krebsrisiko erhöhen. Immer wieder finden sich PAK-hältige Tätowierfarben, so etwa in einem Test der deutschen Stiftung Warentest aus dem Jahr 2014.

Andere Farben beinhalten problematische Schwermetalle wie Quecksilber, Chrom, Cadmium, Kobalt oder Nickel. Gerade Nickel ist bekannt dafür, bei vielen Menschen Allergien auszulösen. Die nickelhältigen Pigmente in der Haut sind jedoch kaum zu entfernen. Auch die anderen erwähnten Schwermetalle und manche Konservierungsstoffe in den Farben können allergische Reaktionen verursachen. Ob eine Person allergisch auf bestimmte Farben reagieren wird, lässt sich im Vorhinein nur schwer bestimmen. Einen verlässlichen Test zur Überprüfung des Allergierisikos von Tätowierfarben gibt es bisher nicht.

 

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung drängt auf eine Positivliste, auf der alle garantiert unbedenklichen Tätowierfarben aufgezählt sind. Damit Farbmittel in eine Positivliste aufgenommen werden können, sollen Hersteller anhand von bestimmten Sicherheitskriterien einen Unbedenklichkeitsnachweis erbringen müssen.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert,

•          eine Studie in Auftrag zu geben, welche die in Österreich verwendeten Tätowiermittel auf ihre mögliche Gesundheitsgefährdung hin untersucht, sowie

 

•          dem Nationalrat eine Novelle des Produktsicherheitsgesetzes vorzulegen, welche eine routinemäßige Marktüberwachung von Tätowiermitteln beinhaltet,

 

•          sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass im Sinne des vorsorgenden KonsumentInnenschutzes Tätowiermittel einem Zulassungsverfahren unterzogen werden, welches jedenfalls eine gesundheitliche Risikobewertung beinhaltet, sowie eine Verpflichtung für Tätowierer und Tätowiererinnen, Konsumenten und Konsumentinnen über mögliche Risiken, die durch das Tätowieren entstehen können und die Folgen, die das Entfernen von Tätowierungen haben kann, aufzuklären sowie

 

•          sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass eine Positivliste, die alle garantiert unbedenklichen Tätowiermittel umfasst und die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft angepasst wird, veröffentlicht wird.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.