344/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Preiner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend dringend notwendiges Verbot des Nervengiftes Chlorpyrifos

 

In Österreich werden neben Pestiziden mit hormoneller Wirkung („endokrine Disruptoren“) wie z.B. Thiacloprid, auch sehr gefährliche Organophosphat-Insektizide wie Chlorpyrifos eingesetzt. In Deutschland dürfen seit 2009 keine Präparate mit Chlorpyriphos mehr vertrieben werden. 2012 wurde eine amerikanische Studie bekannt, die aufzeigte, dass dieses Mittel in die Entwicklung von Ungeborenen eingreift und dabei wichtige Bereiche der Großhirnrinde schrumpfen können, was auf später eingeschränkte geistige Leistungen der Kinder schließen lässt (vgl. Rauh Virginia A. et al. (2012) - Brain anomalies in children exposed prenatally to a common organophosphate pesticide). Chlorpyrifos ist zudem ein Nervengift, das fortpflanzungsschädigend beim Menschen wirkt und hochgiftig für Vögel, Bienen und Fische ist. Es steht auch in Verdacht, bereits in geringen Dosen das Hormonsystem zu stören und das Aufmerksamkeitsstörungssyndrom ADHS zu fördern. Die derzeit gültige Zulassung auf europäischer Ebene wurde im Januar 2018 bis zum 31. Januar 2019 vorläufig verlängert.

Im österreichischen Pflanzenschutzmittelregister finden sich 6 Chlorpyrifos- und 4 Chlorpyrifos-Methyl-Produkte mit zahlreichen Indikationen (österr. Pflanzenschutzmittelregister der BAES- https://psmregister.baes.gv.at/psmregister  - retr.: 24.09.2018 | 11:10 Uhr).

Statt das hochgefährliche Pestizid erneut zu genehmigen, bietet das Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese schädliche Chemikalie ein für alle Mal aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert,

 

 

 

·   dem Nationalrat eine gesetzliche Regelung vorzulegen, womit das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos in Österreich umgehend verboten wird, sowie

 

·   sich auf europäischer Ebene gegen eine weitere Zulassung des Wirkstoffes Chlorpyrifos einzusetzen.

 

 

 

 

 

In formeller Hinweis wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.