346/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Humanitäre Hilfe für Äthiopien

 

 

 

Die Ernährungssituation in Äthiopien, einem Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, ist seit geraumer Zeit für viele Menschen prekär.

Laut dem World Food Programme sind in Äthiopien derzeit rund 10 Millionen Menschen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Gleichzeitig bietet das ostafrikanische Land einer knappen Millionen Flüchtlingen aus dem Südsudan, dem Sudan, aus Somalia, Kenia und Eritrea Schutz (http://www1.wfp.org/countries/ethiopia). Äthiopien ist ein wichtiger strategischer Partner am Horn von Afrika, um Stabilität und Frieden in der Region zu wahren bzw. wieder herzustellen.

Kürzlich ist im Süden des Landes eine weitere humanitäre Katastrophe ausgebrochen. Wegen der langanhaltenden Dürre und ethischen Konflikten mussten rund eine Million Menschen ihr zu Hause verlassen und wurden zu Binnenflüchtlingen.

 

Abseits der Weltöffentlichkeit mangelt es an Hilfsgeldern und internationaler Unterstützung für viele sogenannte „vergessene Katastrophen“. Äthiopien ist seit 1992 Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Laut aktuellem Stand hat Österreich den langjährigen Partner im Jahr 2018 bisher weder mit Mitteln aus dem Auslandskatastrophenfonds beim Bewältigen der Hungerkrise, noch bei dem Betreuen von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen anlässlich der Dürrekrise unterstützt. (https://www.entwicklung.at/themen/humanitaere-hilfe/auslandskatastrophenfonds-akf/#c2787 letzter Aufruf 21. September 2018).

Österreich hat die Pflicht und die Verantwortung angesichts dieser prekären Situation humanitäre Hilfe zu leisten. Die Bundesregierung muss nun schnell handeln und prioritär einen Beitrag zur Linderung des Hungers und der Not der Menschen in Äthiopien leisten.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert so rasch als möglich zumindest fünf Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds zur Linderung der akuten Hungerkrise und zur Verbesserung der humanitären Lage in den Flüchtlingslagern in Äthiopien bereit zu stellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischer Ausschuss vorgeschlagen