355/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausweisung von Pensionsansprüchen aus der betrieblichen Vorsorge am Pensionskonto

Auch wenn betriebliche und private Altersvorsorge in Österreich völlig unterentwickelt sind, stellt sie für viele Versicherte eine wichtige Ergänzung dar, um eine angemessene finanzielle und soziale Absicherung im Alter zu gewährleisten.

In Zusammenhang mit der Altersvorsorge ist umfassende und eine niederschwellige Informationsmöglichkeit und Transparenz unerlässlich. Durch die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Ansprüche der Altersversorgung zu erwerben, ergibt sich für Versicherte oftmals ein verzerrtes Bild, da die Ansprüche nicht gesammelt dargestellt werden. Aus diesem Grund ist eine kombinierte Darstellung der verschiedenen Ansprüche eines Versicherten in einem Dokument erforderlich, um einer Pensionskontoinformation zu seinem Informationsziel zu verhelfen. Das bestehende Pensionskonto (insbesondere, wenn es regelmäßig Informationen über zukünftige Ansprüche geben kann) bietet sich als Basis hierfür an.

Die Darstellung und Sammlung der verschiedenen Ansprüche bzw. Guthaben auf dem Pensionskonto ist durch die Zuordenbarkeit zur jeweiligen Sozialversicherungsnummer, und damit zu den jeweiligen Versicherten, gewährleistet. Verschiedene Produkte der zweiten und dritten Säule, die auf dem Markt verfügbar sind, sind technisch leicht über die Sozialversicherungsnummer zusammenführbar: Vorsorgekassenguthaben, Anwartschaften bei Pensionskassen, Ansparungen in der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, Versicherten eine umfassendere Information über ihre finanziellen Ansprüche der Altersversorgung und damit ihre finanzielle Absicherung im Alter bereitzustellen, indem auch Anwartschaften aus Vorsorge- und Pensionskassen sowie staatlich geförderter Zukunftsvorsorge auf dem Pensionskonto ausgewiesen werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.