359/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend bewusstseinsbildende jährliche Pensionskontomitteilung

 

Teil der Einführung des Pensionskontos war auch die erste Information der Pensionsversicherten über ihre Pensionskonto-Erstgutschrift. Diese Information ließ zahlreiche Versicherte verunsichert zurück. Die auf den Konten ausgewiesenen Beträge geben nämlich keine aussagekräftige Information über tatsächlich zu erwartende Pensionsansprüche. Eine Planbarkeit für die Versicherten wird damit verfehlt.

Gerade wenn es um die finanzielle Planung und Absicherung des Ruhestandes geht, sind Transparenz und ausreichende Informationen von höchster Bedeutung. Eine bessere Information über die Höhe der zu erwartenden Ansprüche trägt dazu bei, dass Versicherte eigenverantwortlich und selbstbestimmt darauf reagieren und ihr Vorsorgeverhalten anpassen.

Um ihr Ziel zu erreichen, müssen Pensionskontomitteilungen den Pensionsversicherten jährlich eine Auskunft darüber geben, wie sich ihre Ansprüche entwickeln. Gleichzeitig ist es nötig, dass die Versicherten ein Gefühl dafür bekommen, welche Pensionshöhe zu erwarten ist. Aufgrund des bisherigen Versicherungsverlaufes können zukünftige Beiträge durch eine fiktive Fortführung des Versicherungsverlaufes hochgerechnet werden, sodass sich ein zu erwartender Pensionsanspruch ergibt.

Eine gut aufgebaute Pensionskontomitteilung eröffnet die Chance, direkt Anreize und Bewusstsein für die Bedeutung eines späteren Pensionsantrittes zu schaffen. Auch wenn die Zu- und Abschläge bei späterem bzw. früherem Pensionsantritt noch immer nicht versicherungsmathematisch ausreichend Anreize setzen, so muss für die Versicherten ersichtlich werden, wie groß die finanziellen Vorteile eines späteren Pensionsantritts sind.

Auf eine vergleichbare Pensionsinformation greift die schwedische Pensionsversicherung bereits seit Jahren zurück. Dort wird eben aufgrund des bisherigen Versicherungsverlaufes, und einer fiktiven Fortführung desselben, der zukünftige Pensionsanspruch für verschiedene Pensionsantrittsalter berechnet. Auch wenn die Pensionsberechnung in Schweden - nicht wie in Österreich - auch noch wesentlich von der Entwicklung der Lebenserwartung beeinflusst wird, stärkt die Information an die Versicherten die Transparenz und das Bewusstsein.

Zusätzlich bietet diese Information selbstverständlich einen direkten Anreiz, länger im Erwerbsprozess zu bleiben und das Pensionsantrittsalter tatsächlich zu erhöhen. Damit verbunden sind auch individuelle Verhaltensveränderungen, die dazu beitragen können, dieses Ziel zu erreichen. Alle diese wichtigen und erstrebenswerten Ziele können alleine erreicht werden, in dem man das Bewusstsein und die Transparenz erhöht. Das Verhalten der Versicherten kann damit ohne direkte Verbote, Gebote, Gesetze oder gar ökonomische Anreize verändert werden. Damit wäre diese Maßnahme auch ein Musterbeispiel für das sogenannte "Nudging", eines der wichtigsten Instrumente der Verhaltensökonomie.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine jährliche Pensionskontomitteilung vorsieht, deren Informationen auch eine voraussichtliche Pensionshöhe für einen fiktiven Versicherungsverlauf, auf Grundlage der bisher durchschnittlich einbezahlten Beiträge, für verschiedene Pensionsantrittsalter ausweisen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.