360/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung eines Pensionsautomatismus

Unser Pensionssystem fährt gegen die Wand. Die Hauptursache für seine fehlende finanzielle Nachhaltigkeit stellt die mangelnde Flexibilität dar. Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter, doch das faktische Pensionsantrittsalter hinkt hinterher. Die Zeitspanne, die wir in Pension verbringen, wächst immer weiter – hier gilt es anzusetzen. Aber nicht nur die Lebenserwartung muss im Pensionssystem berücksichtigt werden, auch wirtschaftliche Kennzahlen wie Preisindizes, Erwerbsbeteiligung und die Produktivität müssen in Verbindung mit einer ständigen Weiterentwicklung und Anpassung des Pensionssystems betrachtet werden. Nur so ist die langfristige Stabilität unseres Pensionssystems gewährleistet.

Entlang von Richtprognosen wie Lebenserwartung, demographischer Entwicklung, Inflation, Produktivität, Beschäftigung, etc. soll in Zukunft eine Pensionsautomatik installiert werden.

Im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ verlangt die EU-Kommission von Österreich insbesondere die Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung. Es geht dabei besonders darum, eine Ausgewogenheit zwischen Jahren der Erwerbstätigkeit und des Ruhestands herzustellen, die eine langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleistet. Simulationen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ruhestandsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung Budgeteinsparungen von mehr als der Hälfte des prognostizierten Anstiegs bei den Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren bewirken kann.

Mit einer solchen Pensionsautomatik sind auch Veränderungen bei den Zu- und Abschlägen bei späterem oder früherem Pensionsantritt verbunden. Damit können zwar zukünftige Pensionist_innen auch weiterhin zum selben Zeitpunkt in Pension gehen, müssen allerdings bei steigender Lebenserwartung mit Abschlägen rechnen, weil dieselbe erwirtschaftete Pensionskontogutschrift auf einen längeren Zeitraum verteilt werden muss. So wird einerseits die Wahlfreiheit gewährt, andererseits werden gleichzeitig die aus einem frühzeitigen Pensionsantritt resultierenden Systemkosten spürbar gemacht.

Wie eine Studie von EcoAustria zeigt, betragen mit dem vorliegenden Budget die implizierten Staatsschulden 271,5% des BIP. Würde ab 2019 ein Pensionsautomatismus dergestalt eingeführt, dass sich das Pensionsantrittsalter an die steigende Lebenserwartung anpasst, würden sich diese implizierten Staatschulden um 125%-Punkte senken und wesentlich zu einem ausgeglicheneren Budget beitragen und Mittel für wirkliche Zukunftsinvestitionen freisetzen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Pensionsautomatik vorsieht, sodass Zu- und Abschlagslogik bei früherem bzw. späterem Pensionsantritt dynamisch an verschiedene demographische und wirtschaftliche Kennzahlen, insbesondere an die steigende Lebenserwartung, aber auch die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer_innen und die Produktivität, angepasst wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.