368/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schubhaft in österreichischen (Polizei-)Anhaltezentren

BEGRÜNDUNG

Der Bereich der Schubhaft ist ein besonders grundrechtssensibler Bereich. Es werden Menschen, ohne Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung, mit staatlichen Zwangsmitteln in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Zudem haben die von der Schubhaft Betroffenen oftmals keine institutionalisierte Interessensvertretung oder politische Lobby und damit kaum Möglichkeiten, ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahrzunehmen. Daher ist eine umfassende Kontrolle der Schubhaft durch das Parlament ein grundlegender Pfeiler, um die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte in diesem sensiblen Bereich zu gewährleisten. Um eine umfassende parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen, ist der Zugang des Parlaments zu detaillierten Informationen aus diesem Bereich unumgänglich.

Bereits im Jahr 2016 empfahl der Rechnungshof in seinem Bericht „Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg", dass „standardmäßig aussagekräftige und differenzierte Statistiken hinsichtlich der aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, der Außerlandesbringungen und der Sicherungsmaßnahmen erstellt werden" sollen.

(http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_iahre/2016/berichte/teilberichte/bund/Bund_2016_22/Bund_2016_22_2.pdf)

Im Zuge einer Anfragebeantwortung durch Bundesminister Kickl (1001/AB) wurde nun ersichtlich, dass bis dato keine Statistiken über die Beendigung der Schubhaft von Seiten des Innenministeriums geführt werden, obwohl dies bereits seit dem Jahr 2016 vom Rechnungshof empfohlen wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Inneres werden ersucht,

-  Statistiken mit aussagekräftigen und differenzierten Daten hinsichtlich der aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, der Beendigung der Schubhaft, der Außerlandesbringungen und der Sicherungsmaßnahmen zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen;


-  verlässliche und valide Daten, insbesondere auch über die anstelle der Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung erteilten Festnahmeaufträge, zur Verfügung zu stellen;

-  das Polizeianhaltewesen insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Häftlingszahlen, die verfügbaren Kapazitäten sowie die personelle Ausstattung der Polizeianhaltezentren zu evaluieren und darauf basierend neu zu konzipieren;

-  den Bedarf an Schubhaftplätzen in den Polizeianhaltezentren sowie in einem eigenen Anhaltezentrum zu evaluieren;

-  zuverlässige Informationen über den Verbleib jener Personen, gegen die aufenthaltsbeendende Entscheidungen getroffen wurden, verfügbar zu machen.

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Inneres vorgeschlagen.