370/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde betreffend

Freier Eintritt in den Bundesmuseen für BezieherInnen von Notstandshilfe oder Mindestsicherung sowie ermäßigter Eintritt für BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld

BEGRÜNDUNG

Eine der Hauptaufgaben der Bundesmuseen ist die Vermittlung des kulturellen Erbes in Österreich. Hohe Eintrittspreise können diese Vermittlung allerdings insofern nicht gewährleisten, als für die finanzschwächeren Bevölkerungsgruppen der Zugang zu den Kulturgütern erschwert wird. Gerade Menschen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sollten die Möglichkeit haben, ihre Weiterbildung durch den Konsum des musealen Angebots zu ergänzen. Die Eintrittspreise in den Museen bilden aber eine Barriere, die nicht alle übersteigen können.

Manche Museen reagieren bereits auf diesen Umstand. So bietet das Kunsthistorische Museum ermäßigten Eintritt für Arbeitslose sowie freien Eintritt für betreute Flüchtlingsgruppen und deren Betreuungspersonen an.

Menschen, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, sollte aber in sämtlichen Bundesmuseen freier Eintritt gewährt werden, um deren Bildungs- und Aufstiegschancen zu erhöhen und langfristig neue Besucherschichten zu erschließen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien, wird ersucht, freien Eintritt zu den Bundesmuseen und der Nationalbibliothek für BezieherInnen von Notstandshilfe oder Mindestsicherung, sowie ermäßigten Eintritt für BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld zu erwirken.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.