372/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde, betreffend „Ausbau erneuerbarer Energien“

BEGRÜNDUNG

Etwa seit den 1970er Jahren wissen wir, wodurch der Klimawandel verursacht wird. Die Klimaforschung hat in weiterer Folge klar aufgezeigt, was notwendig ist, um die atmosphärenphysikalische Wärmeentwicklung zumindest auf einen beherrschbaren Bereich einzugrenzen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 bis maximal 2 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit einzuschränken. Die Klimaforscher haben ein Kohlenstoffbudget errechnet, das von der Menschheit noch ausgestoßen werden kann und dem Planeten letztlich noch zur Verfügung steht, dessen Überschreitung aber in eine Klimakatastrophe führt. Schaffen wir es nicht, den Ausstoß von Treibhausgasen in diesem Segment zu halten, kippen wir in ein anderes, sich verselbstständigendes Klimasystem, das wir Menschen nicht mehr in eine verträgliche Richtung beeinflussen können. Es ist dringend erforderlich, dass daher die österreichischen Klimaziele an die von der Wissenschaft aufgezeigten Kohlenstoffbudgets angepasst werden, da die EU-Ziele dezidiert nicht mit den vorgegebenen Temperaturzielen des Klimavertrages von Paris kompatibel sind. Anhand des noch zur Verfügung stehenden Kohlenstoffbudgets ergibt sich für Österreich, je nach Berechnung, eine Reduktion von bis zu 4 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr, die im Zeitraum zwischen 2020 und 2040 passieren muss.

Entkarbonisierung bedeutet aber auch einen höheren Stromverbrauch. Daher ist der Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich ein zentral notwendiges Element. Das probateste Mittel zur Erreichung der notwendigen Ausbauziele und zur Einhaltung unseres zur Verfügung stehenden Kohlenstoffbudgets wäre eine aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform mit einer entsprechenden CO2-Besteuerung. Dadurch würde ein „Level- Playing-Field" geschaffen, das den Ausbau der Erneuerbaren sicherstellen kann. Da allerdings die politische Mehrheit dafür in unmittelbarer Zukunft nicht gegeben scheint, ist es unabdingbar, bis zur Einführung eines entsprechend notwendigen Steuersystems, die Energiegesetze so zu gestalten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energieträger nicht gefährdet wird.

Wir haben derzeit etwa 50 TWh Ökostrom in Österreich bei 70 TWh Verbrauch. Wenn wir die Entkarbonisierung in dem erforderlichen Maße vorantreiben, so ergibt sich bis 2030 ein Bedarf an Ökostrom in Höhe von 90 TWh. Derzeit haben wir einen Zuwachs von 0,7 TWh pro Jahr an Ökostrom, 4 TWh wären aber notwendig. Auch die Voest Alpine benötigt einen massiven Ausbau des Ökostroms, um auf Wasserstoff umstellen zu können. Jährlich verbindliche und gesetzlich verankerte Ausbauziele in der Höhe von 4 TWh sind also unabdingbare Voraussetzung für ein Energiegesetz, das den Ausbau der erneuerbaren Energieträger in Österreich regelt.

Es geht auch um die Schaffung eines starken österreichischen Heimmarktes. Der Umstieg auf Erneuerbare bringt nicht nur Tausende neue Arbeitsplätze im Inland, sondern spart auch

Milliarden, die nicht mehr unwiederbringlich für Energieimporte ins Ausland transferiert werden müssen. Klimaschutz mit den richtigen Instrumenten generiert also auch Arbeitsplätze und dient der sozialen Gerechtigkeit.

Dieser Entschließungsantrag hat zum Zweck, einen Startschuss für die notwendigen Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energieträger in Österreich zu geben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis Jahresende einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich sicherstellt. Die jährlichen Ausbauziele in Höhe von 4 TWh sollen dabei im Gesetzestext verankert werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.