376/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend die Stärkung von betrieblicher Mitbestimmung

Begründung

Aus zahlreichen Rückmeldungen, Befragungen und Untersuchungen wissen wir, dass Mitbestimmung im Sinne der direkten Demokratie bei der Arbeit bei den Beschäftigten hoch im Kurs steht. Weniger in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist, wie positiv sich Mitbestimmung durch Betriebsräte in handfesten Ergebnissen auf das Management der Unternehmen und auf die Ergebnisse der Wirtschaft auswirkt. Nach einer Auswertung der Befunde der Dublin Foundation (dort sind Arbeitgeberlnnen, Arbeitnehmerlnnen und Regierungen vertreten) durch FORBA im Jahr 2016, kann für Österreich auch ein wissenschaftlich abgesichertes Bild der Sicht von Managerinnen auf die betriebliche Mitbestimmung in Österreich gezeichnet werden. Die Mehrzahl der befragten VertreterInnen des Managements schätzt die Arbeit des Betriebsrates, Probleme werden vergleichsweise selten wahrgenommen. Ihrer Einschätzung nach unterstützen die Betriebsratsgremien die Arbeit des Managements. Auch die VertreterInnen des Betriebsrates beschreiben in der Untersuchung der Dublin Foundation die Zusammenarbeit in vielerlei Hinsicht als konstruktiv. Das Verhältnis zum Management wird überwiegend positiv wahrgenommen. Dieses bemüht sich häufig, den Betriebsrat schon vor dem Treffen von Entscheidungen in die Lösung von Problemen einzubeziehen. Schon aufgrund ihrer Aufgabe haben Betriebsräte einen anderen Blick auf die Lage im Unternehmen und können diesen dem Management direkt kommunizieren.

Entwicklungen, die die gesamte Arbeitswelt betreffen, wie der wachsende Druck am Arbeitsmarkt, die Einführung neuer Technologien oder die Entgrenzung der Arbeit, nicht nur in zeitlicher Hinsicht, haben Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsratsgremien und Personalvertretungen. Daher ist es wichtig - wie durch die erwähnte Studie belegt - dass Betriebsräte und Personalvertretungen gestärkt werden, um ihren wesentlichen Beitrag zur zukünftigen Wahrung der Interessen von Arbeitnehmerlnnen und zum Wohle aller - auch der Unternehmen - leisten zu können. Insbesondere sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

-        Ein klares Bekenntnis zum Wert der Mitbestimmung als Teil der Demokratie in Österreich, dazu gehört auch die Beteiligung der Jugendlichen auf Augenhöhe, die Beibehaltung der Jugendvertrauensräte, sowie das Wahlrecht der Belegschaften, ob gemeinsame oder getrennte Betriebsräte für ArbeiterInnen und Angestellte eingerichtet werden;

-        Ausweitung des Geltungsbereiches des Arbeitsverfassungsgesetzes durch Einbeziehung aller persönlich oder wirtschaftlich abhängigen Beschäftigten (einschließlich freier Dienstnehmerlnnen ohne wesentliche Produktionsmittel) sowie Schließung der kollektivvertraglichen Schutzlücken im Zusammenhang mit Crowdworking, Gig-Economy und ähnlichen Phänomenen;

-        Maßnahmen zur Anpassung der Ressourcen der Betriebsratsgremien an die Digitalisierung, wie zum Beispiel Erweiterung der Bildungsfreistellung auch für Ersatzbetriebsratsmitglieder und Ersatzjugendvertrauensratsmitglieder;

-        Ausweitung der Mitbestimmung in Aufsichtsorganen hinsichtlich der Veränderung der Arbeitswelt und der nachhaltigen Entwicklung der Unternehmen (so sollten auch schleichende und kontinuierliche Veränderungen, insbesondere durch die Digitalisierung, einer Zustimmungspflicht im Aufsichtsrat unterliegen).[1]

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, Pläne zur Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen."

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1] Sozialdemokratische Gewerkschafterlnnen in der AK Wien, Antrag 1, 170. Vollversammlung am 26. April 2018.