377/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend den Schutz des Eigentums von Arbeitssuchenden.

Begründung

Bei allem Verständnis, dass Missbrauch beim Bezug der Arbeitslosenunterstützung verhindert werden muss, ist klarzustellen, dass ein Hartz IV Modell, welches wir aus Deutschland kennen, kein Modell für Österreich sein kann. Die Diskussion über die Abschaffung der Notstandshilfe geht aus Arbeitnehmerlnnensicht in die falsche Richtung, da hier ein tragfähiges Modell einer zweistufigen Versicherungsleistung auf lediglich eine Stufe reduziert werden soll. Danach wäre die Mindestsicherung das letzte Sicherheitsnetz unseres Wohlfahrtsstaates.

Jene Menschen, die in der Mindestsicherung landen, müssen davor nachweisen, dass sie lediglich €4.188,- besitzen. Das würde bedeuten, dass ältere Arbeitnehmerlnnen, welche sich durch sparsames Wirtschaften Eigentum geschaffen haben, im Falle einer Arbeitslosigkeit auch ihr mühsam aufgebautes Eigentum verlieren würden. Die Streichung der Notstandshilfe würde somit auch zu mehr Altersarmut führen, da Mindestsicherungsbezüge nicht pensionsanrechenbar sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die derzeitige Regelung des Versicherungsprinzips bei Arbeitslosigkeit beizubehalten und keinen Zugriff auf Eigentum und/oder eine Beeinträchtigung zukünftiger Pensionsleistungen von Arbeitssuchenden zuzulassen."[1]

 

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1] Vgl. Antrag der ÖAAB-FCG-Fraktion in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für die Steiermark, an die 12. Vollversammlung am 12. April 2018.