378/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend den
verbesserten Zugang zur Schwerarbeitspension.

Begründung

Derzeit liegt körperliche Schwerarbeit im Sinne der Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten unter anderem dann vor, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit von Männern mindestens 2.000 Arbeitskilokalorien (8.374 Arbeitskilojoule) und von Frauen mindestens 1.400 Arbeitskilokalorien (5.862 Arbeitskilojoule) verbraucht werden. Dies allerdings nur dann, wenn diese Arbeit an mindestens 15 Tagen im Monat geleistet wird. Aber bereits derzeit arbeiten viele Arbeitnehmerlnnen mehr als 8 Stunden täglich, die Arbeitszeitflexibilisierung (12h-Tag) führt nun dazu, dass noch mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen sind. Übt jemand eine Tätigkeit aus, die schon heute in der Schwerarbeitsliste aufgezählt ist, steigt bei einem 12-Stunden- Tag der Kalorienverbrauch bei Männern auf mindestens 3000 pro Tag. Die Möglichkeit der längeren Arbeitszeiten und der damit verbundene höhere Kalorienverbrauch muss im System der Schwerarbeitspension Berücksichtigung finden, dies dadurch, dass weniger als 15 Arbeitstage pro Monat ausreichend sein müssen, um einen Schwerarbeitsmonat zu erwerben. Vorstellbar wäre, den Erwerb eines Schwerarbeitsmonats nicht mehr vom täglichen, sondern vom monatlichen Kalorienverbrauch abhängig zu machen. Derzeit erwirbt ein Mann dann einen Schwerarbeitsmonat, wenn er an 15 Arbeitstagen pro Stunde 250 Kilokalorien verbraucht (2000/8=250). Dies entspricht einem monatlichen Kilokalorienverbrauch von mindestens 30.000 (15X8X250). Bei Frauen würde der monatliche Kilokalorienverbrauch 21.000 betragen. Diese Umstellung auf eine Monatsbetrachtung würde wesentlich mehr Betroffenen den Zugang zur Schwerarbeitspension ermöglichen als bisher und somit einen Ausgleich für alle bringen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Regelung der Schwerarbeitspension dahingehend anzupassen, dass bei der Beurteilung, ob ein durch den Kalorienverbrauch erworbener Schwerarbeitsmonat vorliegt, vom täglichen auf den monatlichen Kalorienverbrauch umgestellt wird."[I]

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.

 

 



[I] Vgl. Antrag der ÖAAB-FCG-Fraktion in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für die Steiermark, an die 13. Vollversammlung am 5. Juli 2018.