380/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend die Anerkennung von Karenzzeiten als Vordienstzeiten

Begründung

Die Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Lohnungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt ist ein Gebot der Stunde. Im 21. Jahrhundert sollte dies zwar nicht mehr notwendig sein, dennoch muss auf Missstände aufmerksam gemacht werden, die immer noch nicht aus der Welt geschafft wurden. Das Schließen der Gehaltsschere und damit der Pensionsschere ist daher wesentlich für eine funktionierende Gleichstellungspolitik.

Um die Lohnschere zwischen Frauen und Männern zu schließen, muss es endlich auch zu einer Anerkennung von Elternkarenzen als Vordienstzeiten in den Kollektivverträgen kommen.

Derzeit ist in den meisten Kollektivverträgen keine oder nur ein Teil der Karenzzeit anrechenbar. Die Gegebenheiten von Mehrkindfamilien sind zudem in Kollektivverträgen überhaupt nicht berücksichtigt. Eine gesetzliche Regelung ist geboten.[I]

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Dauer von Elternkarenzen als Vordienstzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen."

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[I] ÖAAB-FCG-Fraktion in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark, Antrag 1 an die 11. Vollversammlung am 9. November 2017.