382/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend die vollwertige Anrechnung von Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen.

Begründung

Viele Kollektivverträge enthalten Gehaltstabellen mit zeitabhängigen Vorrückungen. Dadurch bekommen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer regelmäßig eine Gehaltserhöhung - meist alle zwei Jahre. Gemäß den Bestimmungen des Kollektivvertrages besteht hier ein Rechtsanspruch. Bei Karenzzeiten gibt es dabei aber meist eine Lücke. In einigen Kollektivverträgen wird die Elternkarenz bei der Rückkehr in das Dienstverhältnis nicht angerechnet. Urlaub, Zeit beim Bundesheer oder Krankenstand werden jedoch sehr wohl als Dienstzeit für die Gehaltsvorrückungen berücksichtigt. Durch die Nichtanrechnung werden Frauen oft ihr gesamtes Berufsleben lang gehaltsmäßig schlechter gestellt. Es kommt sogar zu Auswirkungen auf die Höhe der Pension. Nicht nur die Gehaltsschere wird dadurch größer, sondern auch die Pensionsschere zwischen Männern und Frauen. Die Anrechnung von Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen muss in Zukunft gesetzlich verankert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, Karenzzeiten bei Vorrückungen in Gehaltstabellen verpflichtend zu berücksichtigen."[1]

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.

 



[1] Vgl Antrag der ÖAAB-FCG-Fraktion in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für die Steiermark, an die 11. Vollversammlung am 9. November 2017.