391/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Dr. Alfred J. NolI, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine verständliche Sprache in der Justiz

Für Laien ist die von der Justiz verwendete Sprache oft nicht verständlich. Befragung zeigen, dass die Justiz in dieser Kategorie beinahe am Schlechtesten abschneidet (Vgl dazu etwa eine vom BMJ in Auftrag gegebene Studie aus 2016, online unter

https://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c94848a542b5c1601560303448a7143.de.0/vertrauenstudie%20justiz%202016.pdf). Beispiele für missglückte Kommunikation der Gerichte gibt es zuhauf. In einem Urteil des Obersten Gerichtshofes findet man etwa den Satz:

„ [... ] Auch wenn es im dort entschiedenen Anlassfall darum ging, dass der Hilfe leistende Dritte vom ,Täter‘ selbst (der seinen Pkw nach Verursachung eines Parkschadens am Kfz der KI schuldhaft gegen das Abrollen auf einer abschüssigen Straße nicht ausreichend abgesichert hatte, sodass sein Gegner nach Bemerken, dass das Fahrzeug zu rollen begann, hinterherlief, um es zum Stehen zu bringen, und hierbei sturzbedingt überrollt wurde) den Ersatz des bei seiner Eingriffshandlung erlittenen Schadens begehrte (und auch zugesprochen erhielt), während im vorliegenden Fall nicht der in der Gruppe der Hilfe Leistenden hineinfahrende und diese verletzende Lenker, sondern die den Hilfseinsatz auslösende Lenkerin (bzw für diese der Verband) in Anspruch genommen wird, so kann doch auch bei dieser Fallkonstellation die adäquate Verursachung dieses weiteren Folgeunfalls durch die Verursacherin des ersten Unfalls nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden [... ]" (OGH 10. 4. 2008, 2 Ob 43/08z zitiert nach Doral, Kleine Stilkunde in Doral, Steuerrecht20 (2018) XXVII.

Zu weiteren Negativbeispielen aaO).

Diese unverständliche Sprache ist eine Barriere für Laien und erschwert ihnen den Zugang zum Recht. Menschen, die schon die Sprache der Justiz nicht verstehen, werden auch ein sie betreffendes Urteil nicht nachvollziehen können. Anwälte müssen sich nicht nur um eine Verteidigungsstrategie bemühen. Zuallererst spielen sie Übersetzer. Die Frustration ist für Juristen wie Nicht-Juristen unnötig groß.

Dabei müsste das nicht so sein. Zahlreiche Projekte zeigen, dass eine einfache Sprache selbst bei komplexen Materien möglich ist. Die Seite https://wwvv.help.gv at/ stellt Behördenwege klar und verständlich dar. BMVRDJ und Parlament stellen teilweise Informationen in leichter Sprache zur Verfügung (Vgl

https://www.justiz.gv.at/web2013/home/justiz/erwachsenenschutz/infos-in-leichter-sprache~28.de.html sowie https://www.parlament.gv.at/LESP/WFH/indes.shtml).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, Maßnahmen für eine verständlichere Sprache in der Justiz, gegebenenfalls mit Hilfe von wissenschaftlichen Studien, auszuarbeiten und umzusetzen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.