392/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Dr. Alfred J. NolI, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschleunigung von Gerichtsverfahren

Erstinstanzliche Verfahren, vor allem Großverfahren, dauern in Österreich zu lange. Das ist nicht nur unangenehm für die Beteiligten, es kann auch zu praktischen Schwierigkeiten führen: Für Zeugen etwa ist es ungemein schwieriger, sich an länger zurückliegende Sachverhalt zu erinnern. Zwar erkannte auch die Regierung dieses Problem (Vgl Regierungsprogramm, 46. Vgl auch Rechnungshof, Positionen (2016) 264). Getan hat sich bisher aber nichts. Im Gegenteil: In den Kennzahlen zum Justizbudget wird für die Zukunft sogar noch eine längere Verfahrensdauer angenommen als noch vor zwei Jahren (Vgl Kennzahl 13.3.1 zu Wirkungsziel 3, UG 13: Dort wird in Bezug auf die Verfahrensdauer in streitigen Scheidungssachen ein Absinken Österreichs im Vergleich zu anderen Europaratsstaaten von Platz 8 [2016] auf Platz 10 [ab 2017 bis inklusive 2022] in Kauf genommen).

Die besondere rechtsstaatliche Herausforderung besteht darin, Verfahren zu beschleunigen ohne die richterliche Unabhängigkeit zu tangieren. Deshalb wird hier quasi eine Sanktion des Staates Österreich für zu lange Verfahren vorgeschlagen, die zugleich eine Motivation darstellen soll, Gerichte adäquat auszustatten. Nach diesem Antrag soll jedes erstinstanzliche gerichtliche Verfahren binnen 12 Monaten abzuschließen sein. Ist ein Verfahren nicht binnen eines Jahres abgeschlossen, so hat die Republik Österreich den Verfahrensbeteiligten die gesamten Kosten des bisherigen Verfahrens vollumfänglich zu ersetzen. Das Verfahren geht daraufhin seinen weiteren, durch das Gericht festgesetzten Gang. Ist das Verfahren erster Instanz auch nach zwei Jahren noch nicht beendet, hat die Republik den Verfahrensbeteiligten auch die im zweiten Jahr des Verfahrens entstandenen Kosten zu ersetzen usw.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, gesetzliche Grundlagen für die Verfahrensbeschleunigung auszuarbeiten und als Regierungsvorlage im Nationalrat einzubringen. Diese haben insbesondere vorzusehen, dass den Verfahrensbeteiligten ihre Kosten vollumfänglich zu ersetzen sind, wenn das erstinstanzliche Verfahren nicht

innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen wird. Dieser Kostenersatz hat alle zwölf Monate bis zum Abschluss des Verfahrens stattzufinden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen,