399/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 26.09.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl

und GenossInnen

 

betreffend wohnortnaher Zugang zu einer Bankfiliale

 

Banken sind Finanzdienstleistungsinstitute. Der Begriff „Finanzdienstleister“ wurde zu Beginn der 1980er Jahre in den USA geprägt und war auf die Funktion der Banken im Privatkundenbereich ausgerichtet. Im Zentrum steht die Tätigkeit der Banken im Bereich des Einnahmen- und Ausgabenmanagement von Zahlungsmitteln, von Sparen und Vermögensbildung. An diesen Tätigkeitsfeldern erkennt man, dass die Banken eine gesellschaftspolitische Aufgabe wahrnehmen, die weit über den rein ökonomischen Bereich hinausgeht.

Die zentrale Stellung der Banken für Wirtschaft und Gesellschaft wurde auch von der Politik während der großen Finanzkrise, die vor 10 Jahren ausgebrach, gewürdigt. Damit verbunden waren massive, europaweite finanzielle Hilfen für die angeschlagenen Banken.

Mit der zentralen Stellung ist jedoch auch eine nicht unerhebliche Verantwortung der Banken der Gesellschaft, im allgemeinen, und ihren Kunden, im speziellen, verbunden. Die einzelnen Bankkunden sind auch in Zeiten des personalschonenden Online-Bankings bei Entscheidungen in ihrem persönlichen Finanzmanagement auf die Expertise und die fachfrauliche und fachmännische Beratung angewiesen. Carl Fürstenberg brachte die Beziehung zwischen Kundenberaterin/Kundenberater und Kundin/Kunden treffend auf den Punkt als er meinte: „Niemand kennt die Menschen so gut wie der Beichtvater, der Bankier und der Bettler.“

Diese Vertrauensbeziehung muss erhalten bleiben, was auch durchaus im Sinne der Bankinstitute hinsichtlich der Kundenbindung ist. Sicherlich kann die Profitmaximierung jedoch nicht über das gerechtfertigte Interesse der österreichischen Bevölkerung gestellt werden, in ihrem persönlichen Finanzmanagement von ihrer Hausbank nicht alleine gelassen zu werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit VertreterInnen des Bankenverbandes in Gespräche einzutreten, um ohne gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen wohnortnahen Zugang zu einer Bankfiliale hat, um ihr persönliches Finanz-Management mit Servicierung und Beratung durch ein fachkundiges Bankpersonal durchführen zu können. Zusätzlich sind dabei die Bedürfnisse von in der Mobilität eingeschränkten Personen, zu berücksichtigen.

Sollte dies nicht gelingen, wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf ehebaldigst vorzulegen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz