404/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 18.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

DRINGLICHER ANTRAG

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde betreffend „Klima schützen - jetzt!“

BEGRÜNDUNG

Immer lauter und häufiger werden die Warnrufe von St.Gallen bis Shanghai. So gut wie alle Fachleute der ganzen Welt haben eine einzige Botschaft: An der Klima- und Umweltpolitik muss sich Gravierendes ändern - und zwar jetzt!

Jeder Tag, an dem konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz mit Lippenbekenntnissen und Plattitüden, aber ohne Handlungen auf die lange Bank geschoben oder schlimmer noch, durch populistische, klimaschädigende Initiativen sabotiert werden, ist nicht bloß ein verschwendeter Tag. Die Konsequenz, mit der die österreichische Regierung ihre politische und somit auch moralische Verantwortung im Kampf gegen die Erderhitzung ignoriert, geht über grobe Fahrlässigkeit hinaus. Es muss ihr und insbesondere der „Nachhaltigkeitsministerin“ Elisabeth Köstinger Vorsatz und aktive Behinderung des Kampfes gegen die Klimakrise zugunsten kurzsichtiger Wirtschafts- und Konzern-interessen vorgeworfen werden.

Die Experten warnen - Pariser Klimaziele sind überholt

Der am 9. Oktober 2018 präsentierte Weltklimabericht des IPCC (Weltklimarat) spricht eine deutliche Sprache[1]. Die Erderhitzung geschieht schneller als ursprünglich gedacht, und es bleiben uns nur noch rund ein Dutzend Jahre, um die Klimakrise abzuwenden. Selbst die in den Pariser Klimazielen ursprünglich angestrebte Maximalerwärmung von unter 2° Celsius reicht nicht aus, um Katastrophen zu verhindern. Hitze, Dürre, Überschwemmungen, Nahrungs- und Trinkwasserknappheit sind die Folgen. In weiterer Konsequenz wird das zu sozialen Spannungen, neuen-noch nie dagewesenen-Flüchtlingsbewegungen und Kriegen führen. Das klare Ziel kann nur und muss daher eine maximale Erderwärmung von 1,5° sein.

Der IPCC ist mit seinen Warnungen nicht allein. Auch UN-Generalsekretär António Guterres stellte vor kurzem wieder klar[2]: Wenn wir bis 2020 nicht unseren Kurs ändern, riskieren wir, den Punkt zu verpassen, an dem wir eine sich verselbstständigende Klimakrise noch verhindern können. Zudem erklärte er die Klimaerhitzung zur größten Herausforderung unserer Zeit. Dem stimmt auch Ministerin Köstinger grundsätzlich zu.

Guterres fordert von einer vernunftorientierten Politik im Kampf gegen die Klimaerhitzung aber vor allem zentrale Maßnahmen:

1.    die umweltschädlichen Subventionen streichen,

2.    die CO2-Bepreisung an die wahren Kosten der erzeugten Emissionen anpassen und

3.     den Umstieg auf saubere Energie fördern.

Die Wirtschaft wäre laut Guterres bereit, diesen neuen Weg zu gehen. Es liege aber an der Unentschlossenheit der Politik, die, statt vernünftig in die Zukunft zu führen, die Märkte verunsichert. Es sei zudem ein Irrglaube, dass der Kampf gegen die Klimakrise eine wirtschaftliche Belastung darstelle. Das Gegenteil ist der Fall. Jetzt nichts zu tun, ist mit Abstand die teuerste Variante für alle - für die Wirtschaft und vor allem für die Haushalte. Damit wird die Klimafrage zur Verteilungsfrage.

Die Zeichen der Zeit hat offensichtlich auch das Wirtschaftsnobelpreis-Komitee erkannt. Es ist kein Zufall, dass mit William D. Nordhaus dieses Jahr ausgerechnet ein Klimaökonom zu den Preisträgern zählt. Nordhaus erhielt die Auszeichnung für „die Integration des Klimawandels in langfristige makroökonomische Analysen“[3]. Die Regierungsvertreter indes haben es bisher nicht geschafft, die Klimaerhitzung in ihre Denk- und Handlungsmuster zu integrieren. Als konkrete Maßnahme zog Nordhaus in seinen Forschungen den logischen Schluss: Es braucht eine CO2-Steuer, um die Kosten von Emissionen sichtbar zu machen.

Schluss mit dem Verharmlosen und Nichtstun!

Seit 1987 leitet die ÖVP in ununterbrochener Reihenfolge das Umweltressort. Sie ist dafür verantwortlich, dass Nichtstun und Verharmlosen zur Tradition geworden sind:

-         Köstingers Vorgänger, Andrä Rupprechter, hat nach Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens gar nichts unternommen. Auf seine 2015 angekündigte ökologische Steuerreform warten wir bis heute[4]. Eine Studie, die Österreich zu Recht nur geringe Anstrengungen beim Klimaschutz attestiert, nahm er wortwörtlich „nicht ernst“[5].

-         Nikolaus Berlakovich, Minister vor Rupprechter, hat immerhin erkannt, dass Österreich „beim Klimaschutz hinten herumgurke“[6] und die Verantwortung für die massive Verfehlung des Kyoto-Ziels auf das Ministerkabinett geschoben. Damit freilich war niemandem geholfen.

-         Die Verfehlung des Kyoto-Ziels ist auch Resultat der mangelhaften Klimapolitik von Martin Bartenstein, Wilhelm Molterer und Josef Pröll. Für die erste Verpflichtungsperiode (2008 bis 2012) sagte Österreich eine Reduktion der CO2- Emissionen von -13% gegenüber dem Basisjahr 1990 zu. Stattdessen stiegen diese Werte sogar um 3,2%. Österreich verfehlte somit als eines der wenigen europäischen Länder sein eigenes Ziel. Und zwar drastisch. Schon die österreichische Klimastrategie von 2007 hat gezeigt, wie viel eine Strategie aus der Feder der ÖVP wert ist.

Die Versäumnisse setzen sich nicht nur fort....

Die amtierende Bundesregierung setzt das unverantwortliche Verhalten fort. „Nachhaltigkeitsministerin“ Elisabeth Köstinger ist eine Meisterin der Lippenbekenntnisse. Sie steckt sich abstrakte Ziele mit langem Zeithorizont, schweigt aber, wenn es darum geht, wie sie diese Ziele erreichen möchte.

Zu Maßnahmen, um die Pariser Klimaziele zu erreichen, verweist die Ministerin mantraartig auf die Klima- und Energiestrategie (KES) der Regierung. Dass diese kaum mehr als ein Marketing-Prospekt ist, attestierten mittlerweile unzählige Fachleute. So hält etwa das Climate Change Center Austria in seiner Stellungnahme[7] fest: „Die Umsetzung einer sozialökologischen Steuerreform ist zentrale Voraussetzung für eine kosteneffiziente Erreichung der in der KES dargestellten klimapolitischen Ziele." Klimaforscher Georg Kaser bestätigte zudem unmittelbar nach Erscheinen des Weltklimareports im Ö1-Morgenjournal vom 9.10.2018, dass die KES durch die Befunde des IPCC-Berichts bereits überholt ist.

Unverständlich ist weiter, wie die Ministerin die jüngsten Verhandlungsergebnisse zur Reduktion von CO2-Emissionen bei PKWs um 35 % als wegweisenden Beschluss verkaufen kann. Die Einigung ist lediglich ein schwacher Kompromiss, der sich weit weg von jener Reduktion befindet, die tatsächlich nötig ist. Gut verhandelt hat lediglich die Autoindustrie, die sich von der deutschen Regierung mit Österreich im Schlepptau souverän vertreten ließ. Laut Profil[8] haben sechs Regierungen - Dänemark, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Slowenien und Schweden - ihre Enttäuschung schriftlich mitgeteilt. Die qualifizierte Mehrheit für ein Reduktionsziel von 40% wäre offenbar durchaus möglich gewesen, wenn sich Österreich dafür eingesetzt hätte. Daran hatten die Regierungsfraktionen aber wohl ohnehin kein Interesse, denn im Europäischen Parlament stimmten ÖVP- und FPÖ-Abgeordnete geschlossen gegen das 40 %-Ziel.

Fazit: Die Verharmlosung und Ignoranz von Fakten führt zu einer bizarren Ambitionslosigkeit. Der IPCC-Bericht hat klargemacht, dass selbst die Pariser Klimaziele, die offenbar gar nicht erfüllt werden, nachgeschärft werden müssten. Die Kompromisse, die auf EU-Ebene getroffen werden, sind aber nicht einmal ausreichend, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Und die österreichische Regierung wandelt auf einem Pfad, der selbst die EU-Vorgaben noch unterbietet.

...die Erderhitzung wird auch noch befeuert

Noch schlimmer als bloßes Nichtstun ist die bewusste Sabotage des Kampfes gegen die Erderhitzung. Prominentestes Beispiel ist der Vorstoß zu Tempo 140 km/h von Verkehrsminister Norbert Hofer, den unsere „Nachhaltigkeitsministerin“ verteidigt. Beide berufen sich auf ein verkehrstechnisches Gutachten, dem zufolge angeblich die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs durch das Anheben der Geschwindigkeit auf Österreichs Straßen verbessert werde. Experten der TU-Wien, die auch Gutachten für das Verkehrsministerium erstellten und erstellen, sagen aber das genaue Gegenteil. Eine derartige Tempoerhöhung kann laut Auskunft des Instituts für Verkehrsplanung der TU-Wien niemals zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen. Durch die Tempoerhöhung komme es nämlich zu einem drastischen Anstieg der Spurwechsel und in weiterer Folge zu einer gesteigerten Bremsfrequenz, mitsamt den Konsequenzen für Verkehrssicherheit und Klima.

Und auch der Flugverkehr wird weiterhin üppig subventioniert, obwohl Fliegen nachweislich die klimaschädlichste Art der Fortbewegung ist. Dennoch hat die Vorgängerregierung die Halbierung der Flugticketabgabe beschlossen - offenbar ganz im Sinn der aktuellen Regierung, die kein Interesse an einer Änderung zeigt, obwohl Kerosin bereits von der Mineralölsteuer und Flugtickets von der Umsatzsteuer befreit sind.

Um diese kontraproduktiven Maßnahmen im Verkehrsbereich zu verschleiern, betreibt die Regierung alibihafte Symbolpolitik in Form des E-Mobilitätspaketes. Die Bevorzugung beim Parken und beim Befahren von Busspuren sowie die Ausnahme von Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß IG-Luft sind nicht nur Kosmetik. Sie sorgen leider für weitere Probleme. Wenn durch die angekündigte Maßnahme beispielsweise die Pünktlichkeit von Bussen beeinträchtigt wird, bedeutet das eine Senkung der Qualität des öffentlichen Verkehrs. Und die Ausnahme vom „Luft-Hunderter“ sorgt für eine Verschlechterung des Verkehrsflusses. Damit steigt nicht nur die Unfallgefahr, sondern, wie bereits bei Tempo 140 km/h erwähnt, auch die Anzahl der Spurwechsel und der Bremsmanöver, was wiederum zusätzliche Emissionen bringt.

Auch beim Standortentwicklungsgesetz wird der Umwelt- und Klimaschutz zugunsten kurzsichtiger Wirtschaftsinteressen buchstäblich planiert. Es gibt der Regierung die Macht, einzelnen Projektwerbern bedeutende, für den Rest geltende Vorschriften zu ersparen und Genehmigungen nach Ablauf einer Frist automatisch zu gewähren. Dies ist eine Einladung zu Willkür und Korruption, zu Lasten der Umwelt und Demokratie.

Skandalöse Schikanen gegen Umwelt-NGOs

Weitere Beispiele für aktives Gegensteuern der Regierung sind die Staatszielbestimmung für den Wirtschaftsstandort und der jüngst eingebrachte Abänderungsantrag zum UVP-Gesetz. Umweltschutzorganisationen sollen erst dann anerkennt werden, wenn sie mindestens 100 Mitglieder haben. Nur unter dieser Voraussetzung sollen sie sich in Zukunft an Umweltprüfungsverfahren beteiligen dürfen. Dies hat mit Maßnahmen „zur Beschleunigung und zur Steigerung der Effizienz im UVP-Verfahren“ - wie die Motive für die Gesetzesänderung erläutert werden - nichts zu tun. Denn wie der 7. UVP-Bericht des BMNT an den Nationalrat zeigt, wird ein Verfahren nach Vorlage aller Dokumente durch die Projektwerber im Durchschnitt binnen sieben Monaten entschieden. Aus dem Bericht geht zudem hervor, dass im langjährigen Mittel nur 3 % der Vorhaben nicht bewilligt werden. Umweltorganisationen brachten im Zeitraum von Anfang 2015 bis Ende Februar 2018 nur 15 Beschwerden gegen negative Feststellungsverfahren ein. Die offensichtlich einzige Motivation für diese zuletzt per Abänderungsantrag eingeschobene Schikane ist die systematische Schwächung von Umweltinitiativen. Nichts und niemand im Staat soll reinen Wirtschaftsinteressen im Wege stehen.

Der genannte Abänderungsantrag ist gleichheitswidrig und hält einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand. Er widerspricht dem Datenschutzgesetz (DSG) und verletzt die DSGVO in grober Weise. Einziges Ziel auch hier: Umweltaktivisten sollen eingeschüchtert werden. Dass man dabei gegen Verfassungsrecht und Europarecht verstößt, wird von der Regierung schlichtweg ignoriert.

EU-Ratsvorsitz nutzen und Klimaschutzvorzeigeland werden - jetzt!

Der Kampf gegen die Klimaerhitzung kann nur gewonnen werden, wenn jede Regierung ihre Hausaufgaben macht. Das bedeutet: zuallererst müssen die nationalen Spielräume ausgenutzt werden. Österreich ist hier ganz klar Nachzügler. Aufgrund fehlender Anstrengungen und der fehlenden Besteuerung von CO2-Emissionen sind diese in Österreich in den letzten Jahren sogar wieder gestiegen. Anders sieht es in Ländern aus, die wie beispielsweise Schweden längst eine CO2-Steuer eingeführt haben. Der Vorwand des Standortnachteils wird bei einem Vergleich der Entwicklung des realen BIPs hinfällig. Statt sich diese Erfolgsmodelle im Detail anzusehen und gegebenenfalls an die österreichischen Bedürfnisse anzupassen, erteilte Nachhaltigkeitsministerin Köstinger in der Pressestunde vom 14.10.2018[9] einer ökosozialen Steuerreform und somit der Chance, den Kampf gegen die Klimakrise doch noch zu gewinnen, eine Absage. Dennoch hält sie die Klimaerhitzung für „die größte Herausforderung des Jahrhunderts“[10] - ein irrationaler Widerspruch.

Begründet wird diese Ablehnung von Regierungsseite gebetsmühlenartig damit, man wolle keine neuen Steuern einführen. Die Regierung ignoriert dabei jedoch, dass es sich um eine aufkommensneutrale Reform handelt, welche die Steuerlast lediglich umverteilt. Private

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushalte und Unternehmen werden im Gegenzug zur CO2-Steuer durch eine „Klimadividende“ entlastet.

Neben den nationalen Spielräumen gilt es, auf europäischer und internationaler Ebene aktiv zu werden, um länderübergreifende Maßnahmen in Gang zu setzen. Die Regierung hingegen bezieht sich nur dann auf die Europäische Union, wenn sie Ausflüchte sucht. Auf nationaler Ebene ließe sich vieles ja gar nicht regeln, so das Argument. Das stimmt zum einen nur teilweise und zum anderen benötigt es eben gerade deshalb verstärktes Engagement auf allen Ebenen. Zudem wird diese Ausflucht durch die österreichische EU-Ratspräsidentschaft ad absurdum geführt. Österreich hätte die einmalige Chance, exakt diese Themen in den Vordergrund zu stellen, um Fortschritte zu erzielen. Gemacht wurde außer Symbolpolitik bisher nichts, der Einsatz der Nachhaltigkeitsministerin war ungenügend.

Es ist dringend notwendig, den Klimaschutz endlich aktiv anzupacken! Österreich muss vom Schandfleck Europas zum Vorreiterland werden, das mit erhöhter Glaubwürdigkeit auch auf europäischer Ebene etwas bewegen kann. Die verbleibende Zeit des EU-Ratsvorsitzes muss aktiv genutzt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, den nachstehenden Aktionsplan auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene mit Nachdruck voranzutreiben und die nationalen Maßnahmen umgehend in die Wege zu leiten:

1.    Auf nationaler Ebene

       Etappenweise Umsetzung einer aufkommensneutralen (!) ökosozialen Steuerreform mit einem Volumen von 8 bis 10 Mrd Euro. Kernstücke sind die Einführung einer CO2-Steuer, die Beseitigung des Dieselprivilegs, die

Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer für PKWs mit hohen Emissionen und die Ausweitung der LKW-Maut auf das nachgeordnete Straßennetz. Die Mehreinnahmen fließen eins zu eins zurück an private Haushalte in Form einer „Klimadividende“ und an Unternehmen durch eine Senkung lohnsummenbezogener Abgaben. Für Pendler ohne Alternative zum Auto ist ein sozialer Härtefonds vorzusehen. Der Emissionshandel bleibt zunächst ausgenommen.

       Weitestgehende Streichung von umweltschädlichen Subventionen in Höhe von mindestens 2 Mrd Euro (darunter die Mineralölsteuerbefreiung für Kerosin, Umsatzsteuerbefreiung für internationale Flüge, Förderung der Energieherstellung) sowie eine ökologische Ausgestaltung des Pendlerpauschales hin zu einer Begünstigung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

       Erhöhung der Förderung für den Ausstieg aus ÖI- und Gasheizungen, insbesondere für niedrige Einkommen.

       Anhebung der thermischen Gebäudesanierungs-Quote auf mindestens 4% pro Jahr mit einer entsprechenden Anhebung des jährlich zur Verfügung stehenden Fördervolumens, um die Erreichung der Quote zu gewährleisten.

       Vorlage eines Energiegesetzes, das den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich im Ausmaß von 4 TWh pro Jahr sicherstellt. Wird das Ausbauziel innerhalb eines Jahres nicht erreicht, sind die Mengenziele für den Ausbau im Folgejahr in diesem Umfang aufzustocken.

       Förderung der Elektromobilität, z.B. durch Abschaffung der Vignettenpflicht für Elektrofahrzeuge.

       Vorlage eines Aktionsplans zur flächendeckenden Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge inklusive eines Finanzierungskonzepts und Zeitplans.

       Vorlage eines Aktionsplans inklusive eines Finanzierungskonzepts und Zeitplans zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs.

       Einführung eines frei wählbaren autofreien Tages pro Woche für alle PKWs mit Verbrennungsmotor.

       Verkehrsvermeidung bereits auf Ebene der Raumplanung durch Schaffung einer Raumplanungskompetenz für den Bund; auch mit dem Ziel, die fortschreitende Bodenversiegelung in Österreich zu begrenzen.

       Beendigung des Pilotversuchs „Tempo 140".

       Einführung eines einheitlichen Tarifmodells für den öffentlichen Verkehr in ganz Österreich in Zusammenarbeit mit den Ländern, am Beispiel von Jahreskarten:

1 Euro pro Tag für die Nutzung innerhalb eines Bundeslandes, 2 Euro pro Tag für die Nutzung über eine Landesgrenze hinweg und 3 Euro pro Tag für die Nutzung in ganz Österreich.

       Erarbeitung eines nationalen Radverkehrsplans nach internationalen Best- Practice-Beispielen für die Verbesserung und den Ausbau des österreichischen Radwegenetzes inklusive eines Finanzierungskonzepts und Zeitplans.


       Verpflichtende Berücksichtigung des Radverkehrs bei allen Verkehrsplanungen.

       Verbesserung der Schnittstellen zwischen öffentlichem Verkehr und Radverkehr, u. a. durch Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bike&Ride-Anlagen, Gepäckaufbewahrung, etc.

 

2.        Auf europäischer Ebene

       Unterstützung der Forderung nach budgetären Eigenmitteln für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027; das bedeutet die Einführung einer CO2-Steuer wie auch im Bericht der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ der EU vorgesehen[11]. Weiters eine Flugticketsteuer, die Einhebung einer Mineralölsteuer auf Flugbenzin (Kerosin) sowie eine Plastiksteuer.

       Einhebung der Umsatzsteuer auf internationale Flugtickets.

       Forcierung des Ausbaus eines leistungsstarken innereuropäischen Bahnverkehrsnetzes.

       Neuausrichtung der europäischen Handelspolitik mit dem Ziel, nicht weiterhin die Lebensgrundlagen großer Teile der Bevölkerung Afrikas zu zerstören.

       Neuausrichtung der europäischen Landwirtschaftspolitik mit dem Ziel, klimaschädliche Bodennutzungsformen weitestgehend zu vermeiden und jedenfalls an dem zur Selbstversorgung des Binnenmarkts notwendigen Maß zu orientieren.

3.       Auf internationaler Ebene

       Verfolgung des Verhandlungsziels bei der COP 24 in Katowice, robuste Umsetzungsregeln für das Pariser Klimaschutzabkommen zu beschließen.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.



[1] http://www.ipcc.ch/news_and_events/pr_181008_P48_spm.shtml .

[2]  https://www.un.org/sg/en/content/sg/statement/2018-09-10/secretary-generals-remarks-climate-change-
delivered .

[3] https://www.nobelprize.org/prizes/economics/2018/summary/.

[4]  https://newsv2.orf.at/stories/2314329/2314328/.

[5] https://kurier.at/politik/ausland/un-klimakonferenz-in-bonn-oesterreich-am-kiima-pranger/298.302.671.

[6]  https://www.news.at/a/nikolaus-berlakovich-minister-unzustaendig-317493.

[7]https://www.ccca.ac.at/fileadmm/00_DokumenteHauptmenue/03_Aktivitaeten/AG_s/CCCA_Stellungnahme_zur
KES.pdf

[8] Profil" Nr. 42/2018 vom 15.10.2018 Seite 39.

[9] https://orf.at/stories/3062363/.

[10] https://diepresse.com/home/innenpolitik/551325/Koestinger_TuerkisBlau-auch-nach-2022.

[11]   http://ec.europa.eu/budget/mff/hlgor/index_de.cfm.