Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz), BGBl. I Nr. 83/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2017, wird wie folgt geändert:

In § 19 Abs. 2 werden folgende Ziffern 4 und 5 angefügt:

         „4. Forschung zu möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf die ländlichen Gebiete, insbesonders zu Fragen von möglichen Alternativmodellen, um eine möglichst klimaschonende und die Biodiversität erhaltende Land- und Forstwirtschaft in Berggebieten und Gebieten mit ungünstiger Struktur zu initiieren, zu entwickeln und zu fördern.

           5. Internationale Forschungskooperationen, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme in Berggebieten und in Gebieten mit ungünstiger Struktur, insbesondere auch unter Einbeziehung von geschlechterspezifischen Aspekten untersuchen, um gemeinschaftliche Lösungsansätze sowohl lokal und regional als auch auf europäischer Ebene zu entwickeln.“