406/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Preiner,
Kolleginnen und Kollegen

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 18.10.2018

Änderungen laut Antrag vom 18.10.2018

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe)

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden

Das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz), BGBl. I Nr. 83/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2017, wird wie folgt geändert:

 

Hinweis der ParlDion: § 19 Abs. 2 BundesämterG beinhaltet keine Ziffern, gemeint wäre wohl Abs. 3:

§ 19. (1) (…)

(2) Ihr Wirkungsbereich umfasst das Gebiet Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur und der in diesen Räumen lebenden Bevölkerung.

(3) Zum Wirkungsbereich gehören insbesondere:

           1. (…)

           2. (…)

           3. (…)

 

In § 19 Abs. 2 werden folgende Ziffern 4 und 5 angefügt:

 

 

         „4. Forschung zu möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf die ländlichen Gebiete, insbesonders zu Fragen von möglichen Alternativmodellen, um eine möglichst klimaschonende und die Biodiversität erhaltende Land- und Forstwirtschaft in Berggebieten und Gebieten mit ungünstiger Struktur zu initiieren, zu entwickeln und zu fördern.

           4. Forschung zu möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf die ländlichen Gebiete, insbesonders zu Fragen von möglichen Alternativmodellen, um eine möglichst klimaschonende und die Biodiversität erhaltende Land- und Forstwirtschaft in Berggebieten und Gebieten mit ungünstiger Struktur zu initiieren, zu entwickeln und zu fördern.

 

           5. Internationale Forschungskooperationen, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme in Berggebieten und in Gebieten mit ungünstiger Struktur, insbesondere auch unter Einbeziehung von geschlechterspezifischen Aspekten untersuchen, um gemeinschaftliche Lösungsansätze sowohl lokal und regional als auch auf europäischer Ebene zu entwickeln.“

           5. Internationale Forschungskooperationen, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme in Berggebieten und in Gebieten mit ungünstiger Struktur, insbesondere auch unter Einbeziehung von geschlechterspezifischen Aspekten untersuchen, um gemeinschaftliche Lösungsansätze sowohl lokal und regional als auch auf europäischer Ebene zu entwickeln.