408/A XXVI. GP

Eingebracht am 18.10.2018
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Antrag

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) geändert wird.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) geändert wird“

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

„Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2018, wird wie folgt geändert

 

1. In § 28 wird folgender Absatz 47 angefügt:

„(47) Anlage 1 Z. 35 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl xx/2018 tritt mit 1.1.2019 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.“

2. In der Anlage 1 (zu §10 Abs. 2 UStG) „Verzeichnis der dem Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände“ entfällt das Anführungszeichen in Ziffer 34 und wird nach Ziffer 34 folgende Ziffer 35 angefügt:

„35. Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, und ähnlich Waren, aus Stoffen aller Art (Position 9619 00 der Kombinierten Nomenklatur).““

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen

 

Begründung

Das österreichische Steuerrecht sieht derzeit drei Steuersätze vor, und zwar den Normalsteuersatz von 20 %, den ermäßigten Steuersatz von 10 % und einen speziellen ermäßigten Steuersatz von 13 %. Für Produkte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, und Arzneiwaren, gilt in Österreich ein begünstigter Steuersatz von 10 Prozent. Zum täglichen Bedarf von Frauen gehören auch Tampons und Binden. Um Zeit für eine technische Umstellung der Waren- und Kassensysteme zu geben, soll die Änderung mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.