409/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek Kolleginnen und Kollegen

betreffend verbindliche Vorgaben für die Mitgliedsstaaten zur Verwendung von Fördermitteln für soziale Dienste sowie Mobilität im ländlichen Raum sowie für einen eigenen Frauenförderschwerpunkt in der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021

Auf EU-Ebene läuft die Diskussion rund um um die gesetzlichen Vorgaben für die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik 2021-2027. Das Verteilungsvolumen der derzeitigen Periode 2014-2020 beträgt in Österreich insgesamt 12,5 Milliarden Euro (Direktzahlungen und kofinanzierte ELER-Mittel).

7,7 Milliarden Euro EU-Fördermittel inklusive nationaler Kofinanzierung stehen in der laufenden Programmperiode innerhalb des Programmes für die ländliche Entwicklung (ELER- Fonds) zur Verfügung, die zu 90% an Agrarbetriebe verteilt werden. 90% der Gesamtfläche Österreichs ist ländlicher Raum - über 70% der Menschen leben dort, jedoch nur 4,5% der Erwerbstätigen in Österreich sind in der Land- und Forstwirtschaft tätig (Agrarquote).

Die Bundesregierung ist aufgerufen, sich dafür einzusetzen, dass in der nächsten Förderperiode alle Menschen im ländlichen Raum vom Programm für die ländliche Entwicklung profitieren.

Es war ein wichtiger Verhandlungserfolg der SPÖ, dem damaligen Regierungspartner ÖVP abzuringen, dass erstmalig die im Rechtsrahmen enthaltene Möglichkeit, EU-Fördergelder auch für soziale Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Pflege und Gesundheit) zu verwenden, von Österreich genutzt wurde. 3% wurden in Österreich für diese Maßnahme für die laufende GAP-Periode - und damit 118 Millionen Euro EU-Gelder (ELER-Mittel) - gewidmet.

Es braucht auf EU-Ebene eine konkrete Vorgabe, damit in der nächsten Periode ab 2021 ein deutlich höherer Anteil vom Mitgliedstaat für soziale Dienste verwendet werden muss.

Die Entwicklung des ländlichen Raums hängt maßgeblich von den Rahmenbedingungen für Frauen ab - wandern die Frauen ab, stirbt die Region. Fördermittel, die für den ländlichen Raum zur Verfügung stehen werden, müssen auch dafür eingesetzt werden, dass es für Frauen attraktiv ist, in ihrer angestammten Region zu bleiben.

Es müssen alle Anstrengungen dahingehend unternommen werden, damit in den derzeit laufenden Verhandlungen erreicht wird, dass den Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird, einen gewissen - hohen - Prozentsatz für soziale Dienstleistungen und Mobilität veranschlagen zu müssen und, dass es einen eigenen Frauenförderschwerpunkt im Programm für die ländliche Entwicklung gibt.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgrund der Tatsache der fehlenden sozialen Infrastruktur und ausreichenden Möbilitätsmöglichkeiten im ländlichen Raum, was insbesondere junge Frauen zur Abwanderung bewegt, aufgefordert, sich bei den Verhandlungen zu den inhaltlichen Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Periode ab 2021 dafür einzusetzen, dass

1.  die Fördermittel des Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER) gerechter verteilt werden und daher mindestens 50% der Mittel für sektorübergreifende Maßnahmen eingesetzt werden, so dass alle Menschen im ländlichen Raum davon profitieren, wobei

a)   die Hälfte dieses Anteiles der Mittel für eine zeitgemäße soziale Infrastruktur verwendet werden müssen, also für soziale Dienstleistungen gebunden werden, damit unter anderem der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsvorsorge und anderer dringend nötiger Maßnahmen vorangetrieben werden kann - vor allem für Frauen und junge Menschen ist eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur maßgeblich für die Entscheidung, in den Regionen zu bleiben;

b)   die andere Hälfte dieses Anteiles der Mittel für andere sektorübergreifende Maßnahmen eingesetzt werden müssen, wovon ein Teil für Maßnahmen im Zusammenhang mit Mobilität, wie für öffentlichen Verkehr, Verbesserung der Erreichbarkeit von Haltestellen und Bahnhöfen (Radwegenetz ausbauen, Radabstellanlagen), deren Aufenthaltsqualität und Sicherheit sowie für Anschlusssicherheit, Direktverbindungen und kurze Wartezeiten verwendet werden sollen - leistbare, flächendeckende und qualitätsvolle Mobilität sind ein entscheidender Faktor insbesondere für Frauen, um am Erwerbsleben teilhaben zu können und Beruf und Familie im ländlichen Raum besser vereinbaren zu können, sowie

2.   ein eigener Frauenförderschwerpunkt im Rahmen des Programmes für die ländliche Entwicklung als Maßnahme vorgesehen wird.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.