413/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.10.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Claudia Plakolm, Ricarda Berger

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Erarbeitung von Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor Pornographie und Gewalt im Internet

 

Der Umgang mit digitalen Medien und dem Internet ist mittlerweile eine nicht mehr wegzudenkende Kulturtechnik. Sie begleitet unseren Alltag und hat auch in das tägliche Familienleben Einzug gefunden. Studien belegen, dass rund drei Viertel der Kinder Internetzugang haben. Bei den Kindern im Alter von 6 bis 7 Jahren verfügt zudem ein Drittel bereits über Internetzugang im eigenen Zimmer. Kinder nutzen nicht nur die Handys oder Smartphones der Eltern. Bereits rund ein Drittel der Kinder verfügen am Ende der Volksschulzeit über ein eigenes Handy oder Smartphone. Diese Geräte werden vermehrt zum Spielen von „Smartphonegames“, zum Verschicken von Nachrichten, Bildern und Videos über diverse Plattformen und zur WhatsApp Kommunikation verwendet.

 

Fakt ist, dass Kinder und Jugendliche den Umgang im digitalen Raum quasi von Geburt an gewohnt sind. Die Digitalisierung ist eine Chance für junge Menschen. Doch jede Chance birgt auch Herausforderungen und Gefahren: Pornografie, Gewaltdarstellungen, Cyber-Grooming, Belästigung, Cyber-Mobbing sowie Kostenfalle Internet sind einige davon. Junge Menschen müssen gestärkt werden in Hinblick auf ihre Teilhabe- und Handlungsmöglichkeiten in der digitalen Lebenswelt.

 

Medienkompetenz ist in unserer digitalen Gesellschaft eine entscheidende Schlüsselfähigkeit. Dies bedeutet, dass man die einzelnen Medien kennt und auch nutzen kann. Dazu gehören jedoch auch eine kritische Auseinandersetzung mit den jeweiligen Medien und ein realistischer Umgang mit den Risiken.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird ersucht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Medienkompetenz von jungen Menschen im außerschulischen Kontext zu stärken. Weiters sollen Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet erarbeitet werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.