414/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.10.2018
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Reform der Medienförderung in Österreich

 

Der Mediensektor steht vor großen Herausforderungen vor allem auch durch die Digitalisierung, die verändert, was unter Journalismus und Medien verstanden wird, wie journalistische Produkte hergestellt und vertrieben werden und wie sie konsumiert werden. Unter dem Stichwort Medienkonvergenz nähern sich Print, TV, Radio sowie das Internet einander an. Auch das Mediennutzungsverhalten hat sich maßgeblich verändert, Information und Unterhaltung wird auf unterschiedlichsten Kanälen konsumiert und verlagert sich verstärkt in den digitalen Raum. Eine große Gefahr für die Demokratie stellen die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz bzw. deren Missbrauch dar (Stichwort „fake news“, Filterblasen).

Die Finanzierung von qualitativ hochwertiger journalistischer Arbeit wird immer schwieriger, nicht zuletzt deshalb, weil traditionell national verankerte Medienunternehmen global agierenden digitalen Monopolisten, die in einem über weite Strecken wenig regulierten digitalen Markt tätig sind und somit oftmals über einen Wettbewerbsvorteil verfügen, gegenüberstehen. Analoge Finanzierungsmodelle funktionieren nur mehr bedingt, die Einnahmen im digitalen Bereich können die Ausfälle nur teilweise ausgleichen. Bisher fehlen erfolgreiche digitale Finanzierungsmodelle zur Sicherung einer vielfältigen österreichischen Medienlandschaft. Hinzu kommen Kernprobleme des österreichischen Medienmarkts auf Grund seiner Größe und spezifischen Lage. Er ist gekennzeichnet durch einen Anstieg der Werbemöglichkeiten und einen damit einhergehenden Preisverfall, der nicht zuletzt vor Jahren durch die Österreich-Werbefenster vor allem deutscher Programmanbieter eingesetzt hat und nun durch internationale globale Online-Anbieter massiv verschärft wird.

Das derzeitige System der Medienförderung stammt aus dem Analogzeitalter und ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Ziel muss sein, das duale System zu stärken und die Medienvielfalt im Sinne einer starken und vielfältigen österreichischen und europäischen Identität zu erhalten bzw. auszubauen. Dazu braucht auch einen Ausbau der Förderungen für private Medienbetreiber. Die bestehende Medienförderung für private kommerzielle und nicht-kommerzielle Rundfunkunternehmen sowie die Förderung für Printprodukte muss abgesichert und weiterentwickelt werden. Es braucht entschlossene Schritte zur Erhaltung eines starken Printsektors. Auch nichtkommerzielle Medien leisten einen wesentlichen Beitrag zu mehr Partizipation und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und geben diskriminierten Gruppen Raum, ihre Anliegen zu kommunizieren. Die Medienförderung muss dazu beitragen, Medienkonzentration zu verhindern und die Unabhängigkeit der Medien zu gewährleisten.

Wesentlich für eine Anpassung der Medienförderung an die digitale Herausforderung ist, dass es keine Rolle mehr spielen soll, wo man Informationen konsumiert: auf Papier oder auf dem Smartphone. Für Leserinnen und Leser ist der Content von Relevanz und nicht das Transportmedium. Dazu muss die Medienförderung vor allem eine Förderung von journalistischen Inhalten werden. Journalistinnen und Journalisten als die ProduzentInnen von redaktionellen Inhalten sollen im Fokus der Fördermaßnahmen stehen. Zentraler Ansatzpunkt der Förderung ist daher die Anzahl der Journalistinnen und Journalisten, die ein Medienunternehmen zu fairen Bedingungen (Kollektivverträge) beschäftigt. Die journalistische Aus- und Weiterbildung soll ausgebaut und eine Innovationsförderung etabliert werden, die kreative journalistische Projekte im Onlinebereich anregen soll.

Information ist ein Grundbedürfnis in einer demokratischen Gesellschaft. Die Voraussetzung, diesem Grundbedürfnis Rechnung zu tragen, ist eine vielfältige Medienlandschaft mit Journalistinnen und Journalisten, die in unabhängigen Redaktionen tätig sind. Durch eine differenzierte und vor allem unabhängige Berichterstattung leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur demokratischen Kultur und zur Willensbildung. Medien kontrollieren und analysieren demokratische und gesellschaftliche Prozesse, damit sind sie unabdingbar für entwickelte Demokratien.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Reform der Medienförderung vorzulegen, die auf die geänderten Gegebenheiten durch die Digitalisierung Rücksicht nimmt. Ziel einer jeden Medienförderung muss die Sicherung der journalistischen Qualität und Unabhängigkeit der Presse sein. Dazu müssen vor allem folgende Punkte erfüllt sein:

- Die Unabhängigkeit der Redaktionen ist gesetzlich und durch Redaktionsstatute zu sichern.

- Förderwürdig soll die journalistische Leistung sein. Investitionen in redaktionell gestaltete Medien finden unabhängig vom spezifischen Modell der Herstellung technologieneutral statt. Entscheidend ist der Content und nicht die Vertriebsform.

- Der Mediensektor braucht gute Arbeitsbedingungen: Voraussetzung für die Journalismusförderung sollen faire Bedingungen (Journalisten-Kollektivvertrag) sein.

- Die Medienförderung soll nach einem modularen System aufgebaut sein, die Förderhöhe soll unter anderem von der Mitgliedschaft im Presserat abhängig gemacht werden.

- Die Journalistenausbildung durch Vereine wie das Kuratorium für Journalistenausbildung oder das Forum für Journalismus und Medien, aber auch die betriebsinterne Ausbildung soll förderbar sein.

- Unabhängig davon soll eine Förderung von Programmiererinnen und Programmierern den Umstieg ins Digitale erleichtern.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.