418/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen

betreffend technische Ausstattung von Gerichten

Der BMVRDJ stellte vor Kurzem in den Raum, dass für die Zukunft weitere Reformen im Zusammenhang mit e-Justice geplant sind. So soll das Projekt „Justiz 3.0“ vorangetrieben werden und zahlreiche Bereiche digitalisiert werden. „Künstliche Intelligenz“ soll in Zukunft häufiger eingesetzt werden können, um etwa Entscheidungen von Gerichten und Behörden vorzubereiten. In den Medien spricht der BM im Zusammenhang mit dieser Digitalisierungsoffensive allerdings nur von den massiven Einsparungen, mit denen er letztendlich rechnet. Der große Anschaffungsaufwand, den eine derartige Digitalisierungsoffensive mit sich bringt, wird nicht erwähnt. In der Praxis mangelt es derzeit aber an grundlegenden Dingen: Zahlreiche Gerichte sind schon für die derzeitige Arbeit teilweise nicht ausreichend ausgestattet. Ihnen fehlen Computerbildschirme und ähnliches, um etwa papierloses Arbeiten überhaupt zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und der Finanzminister, wird aufgefordert, die zusätzlichen Ressourcen, die für die geplante Digitalisierungsoffensive benötigt werden, bei den nächsten Budgetverhandlungen entsprechend zu berücksichten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.