420/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.10.2018
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ambulante ICD10-Diagnostizierung für häufige Krankheiten

In zwei aktuellen Studien zur ambulanten Qualitätsmessung wurde zuletzt die aktuel­le Qualitätshandhabung in den österreichischen Arztpraxen ungewöhnlich heftig kriti­siert (IHS, Rechnungshof). Unter anderem wurde dabei die fehlende ICD10- Diagnostizierung im niedergelassenen Bereich bemängelt. Gäbe es diese bereits, würde bundesweit eine einheitliche ambulante Krankheitsdokumentation erfolgen. Außerdem würde damit bessere Verknüpfbarkeit von ambulanten und stationären Daten einhergehen, da in Spitälern bereits nach ICD10 dokumentiert wird. Bekannt­lich ist die die ICD10-Codierung auch die Grundlage für die bundesweite Qualitäts­messung in den Spitälern (A-IQI).

Eine ICD-Dokumentation stößt zwar in der Regel auf Widerstand der niedergelasse­nen Ärzteschaft, wird aber in deutschen Arztpraxen bereits seit 2009 flächendeckend umgesetzt ("Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich" - Morbi-RSA). Als Kom­promiss bietet sich an, dass man hierzulande zunächst nur häufige Indikationen nach ICD10 codiert - z.B.: Diabetes und Herzkreislauferkrankungen.

Erwähnte Studien:

IHS - Qualität in den Arztpraxen

http://irihs.ihs.ac.at/4606/9/2018-ihs-report-czypionka-foessleitner-six-qualitaet-in-

arztpraxen.pdf

Rechnungshof - Qualitätssicherung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2018/berichte/berichte/Qualitaetssicherung_AerztInnen.pdf

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmög­lich eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche im ambulanten Bereich die ICD 10-

Diagnostizierung für häufige Krankheiten (z.B.: Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, ...) vorschreibt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschla­gen.