420/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 24.10.2018
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ambulante ICD10-Diagnostizierung für häufige Krankheiten
In zwei aktuellen Studien zur ambulanten Qualitätsmessung wurde zuletzt die aktuelle Qualitätshandhabung in den österreichischen Arztpraxen ungewöhnlich heftig kritisiert (IHS, Rechnungshof). Unter anderem wurde dabei die fehlende ICD10- Diagnostizierung im niedergelassenen Bereich bemängelt. Gäbe es diese bereits, würde bundesweit eine einheitliche ambulante Krankheitsdokumentation erfolgen. Außerdem würde damit bessere Verknüpfbarkeit von ambulanten und stationären Daten einhergehen, da in Spitälern bereits nach ICD10 dokumentiert wird. Bekanntlich ist die die ICD10-Codierung auch die Grundlage für die bundesweite Qualitätsmessung in den Spitälern (A-IQI).
Eine ICD-Dokumentation stößt zwar in der Regel auf Widerstand der niedergelassenen Ärzteschaft, wird aber in deutschen Arztpraxen bereits seit 2009 flächendeckend umgesetzt ("Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich" - Morbi-RSA). Als Kompromiss bietet sich an, dass man hierzulande zunächst nur häufige Indikationen nach ICD10 codiert - z.B.: Diabetes und Herzkreislauferkrankungen.
Erwähnte Studien:
IHS - Qualität in den Arztpraxen
http://irihs.ihs.ac.at/4606/9/2018-ihs-report-czypionka-foessleitner-six-qualitaet-in-
arztpraxen.pdf
Rechnungshof - Qualitätssicherung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2018/berichte/berichte/Qualitaetssicherung_AerztInnen.pdf
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche im ambulanten Bereich die ICD 10-
Diagnostizierung für häufige Krankheiten (z.B.: Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, ...) vorschreibt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.