Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2018, wird wie folgt geändert:
In § 58c Abs. 1 wird nach der Wortfolge „zu befürchten hatte“ der Punkt durch einen Beistrich ersetzt sowie die Wortfolge „oder eine dieser Voraussetzungen auf einen seiner Vorfahren zugetroffen hat.“ angefügt.