439/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen

betreffend die verfassungsgesetzliche Absicherung des Anwaltsgeheimnisses

Das „Anwaltsgeheimnis“ ist derzeit nur einfachgesetzlich geschützt und stark zersplittert geregelt. § 9 RAO, der in den Verfahrensbestimmungen § 157 StPO, § 321 ZPO, § 49 AVG, § 24 VStG, § 104 FinStrG, § 171 BAO konkretisiert wird, regelt diese rechtsanwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Dieser Schutz ist allerdings nicht nur unnötig zersplittert, sondern sogar unzureichend. Die ÖRAK äußerte kürzliche in einer Resolution Bedenken, dass die Verschwiegenheitspflicht derzeit ausgehöhlt und aufgeweicht wird und trat für eine verfassungsgesetzliche Absicherung derselben auf (vgl ÖRAK, Resolution zur rechtsanwaltlichen Verschwiegenheit vom 01.10.2018). Auch das Regierungsprogramm formuliert den absoluten Schutz der Korrespondenz, Kommunikation etc von Berufsgeheimnisträgern als eines der Ziele (vgl Regierungsprogramm, 44). Entsprechende Anträge sind allerdings bisher unterblieben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, gesetzliche Grundlagen für eine verfassungsgesetzliche Absicherung der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheitspflicht zu schaffen und als Regierungsvorlage in den Nationalrat einzubringen. Diese hat insbesondere einen Schutz der gesamten rechtsanwaltlichen Korrespondenz, Kommunikation, Aufzeichnungen etc. ihrer Mandanten betreffend, gleichgültig wo sich diese Daten bzw. Unterlagen digital oder in physischer Form befinden, zu umfassen und einen absoluten Geheimnisschutz mit umfassenden Verwertungsverboten und Strafsanktionen für den Fall einer Verletzung zu beinhalten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.