440/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Einführung des Berufs Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten, kurz OTA

Im aktuellen Geschehen vor und in einem OP-Saal gehen technische/handreichende, pflegerische und ärztliche Tätigkeiten Hand in Hand. Mit einer spezialisierten Ausbildung zum/zur OTA würde hier eine klarere Trennung herbeigeführt werden und technisch gut ausgebildete Spezialistinnen würden den Ärztinnen und Ärzten zur Seite gestellt. Damit hätten die Pflegerinnen und Pfleger mehr Zeit und Raum für die zentrale pflegende Betreuung der Patientinnen und Patienten vor und nach einer Operation. Sie würden im technisch-handreichenden Bereich entlastet.

Die zunehmende Technisierung der Operationen macht eine solche Spezialisierung notwendig. Sie wurde in der Schweiz und in Deutschland auch bereits vollzogen. Die Praxiserfahrungen sind positiv. Durch konsequente und permanent an neue Erfordernisse angepasste theoretische und praktische Ausbildung bzw. Weiterbildung wurde ein Berufsbild geschaffen, das seitdem aus den Operationszentren (Ambulanzen) und den entsprechenden Funktionsbereichen der allgemeinen Krankenhäuser nicht mehr wegzudenken ist. Der Beruf OTA (Deutschland), bzw. TOA (Schweiz) ist in diesen Ländern zum etablierten medizinischen Fachberuf und unverzichtbaren Teil aller interdisziplinären, multiprofessionellen Operationsteams geworden. Eine entsprechende Ausbildung in Österreich scheint ein Gebot der Stunde.

Der neue Gesundheitsberuf im Überblick:

Ausbildungsdauer:

Praxis mindestens 2000 Stunden = 16 Monate Theorie mindestens 1000 Stunden = 8 Monate Ziel der Ausbildung:

1)   Bestqualifiziertes Fachpersonal für den OP und die ambulanten Chirurgiebereiche

2)   Erhöhte Sicherheit beim Operationsverlauf und bei Notfällen

3)  Angleichung an internationale Standards und Entwicklungen

4)   Entlastung des Krankenpflegepersonals

5)   Beste Patientinnen- bzw. Patientenbetreuung prä- und unmittelbar postoperativ

6)   Erhöhte Absicherung in Bezug auf nosokomiale Infektionen.

Abschluss:

Kommissionelle Prüfung mit Diplomzuerkennung (Dipl. OTA)

Die Ausbildung könnte an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen angeboten werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung - namentlich die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz - wird aufgefordert, alle notwendigen gesetzlichen und rechtlichen Schritte einzuleiten, damit der Beruf des Operationstechnischen Assistenten/der Operationstechnischen Assistentin schnellstmöglich in Österreich anerkannt und ausgeübt sowie an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen ausgebildet werden kann."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.