444/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing.(FH) Martha Bißmann, betreffend

die Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform bestehend aus Expert*innen der Zivilgesellschaft (NGO, Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung) und den Umwelt-, Energie-, Sozial- und Finanzsprecher*innen der im Nationalrat vertretenden Fraktionen.

Laut Medien wird das Thema Umwelt- und Energiewende, in der für 2020 angedachten österreichischen Steuerreform der Regierung, nicht ausreichend mitgedacht,
beziehungsweise bekommt nicht die Aufmerksamkeit, die das Thema verdient. Obwohl es höchste Priorität genießen sollte, für das Bestehen und die Innovations- und
Wachstumskraft der heimischen und regionalen, der österreichischen Wirtschaft.

Das zeigte die Klimaenquete am 23.05.2018, an der über 200 Repräsentant*innen aus Wissenschaft, Praxis, Politik, Wirtschaft, Umweltorganisationen aus ganz Österreich teilgenommen, und ihre Botschaft an die Regierung adressiert haben.

Von einem Drittel der insgesamt 77 Redner*innen wurde die ökosoziale Steuerreform als wichtigstes Klimaschutz-Marktinstrument beschrieben und eine entsprechende
Steuerreform ausdrücklich gefordert.

Auch innerparlamentarisch wird der Ruf nach einer ökosozialen Steuerreform lauter; bezugnehmend auf das 7-Punkte-Programm gegen den Klimawandel von Abgeordneten
Mag. Schieder, das am 04.10.2018 im Umweltausschuss debattiert wurde, wird im Punkt 7
eine sozial gerechte Ökologisierung des Steuersystems als dringend nötig eingestuft.

In Österreich herrscht politischer und zivilgesellschaftlicher Konsens, dass der Faktor Arbeit steuerlich im hohen Ausmaß belastet ist. Die Abgabenlast fällt im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch aus. Deshalb wird seit Jahren vergebens die Entlastung der Arbeitsleistung angestrebt. Dafür braucht es eine Neugestaltung des österreichischen Steuersystems im Zuge der für 2020 geplanten Steuerreform, in Richtung einer ökologischen Steuerreform, die dafür sorgt, dass die steuerliche Belastung weg vom Faktor Arbeit hin zum
CO2-Ausstoß erfolgt. Wesentlich dabei ist die Aufkommensneutralität, die
Sozialverträglichkeit, Verteilungsgerechtigkeit der sozial ökologischen Steuerreform.

Keine Belastung für Verbraucher*innen, sondern innovations- und wachstumsstimulierend
ist die C02 Steuer, wenn man sie richtig ausgestaltet. Das zeigt eindeutig das Beispiel von Schweden. Zwischen Wirtschaft und Umwelt soll ein „und" stehen. So werden die arbeitsbezogenen Abgaben (z.B. Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge) gesenkt
und die umweltschädlichen Subventionen abgebaut. Das Wifo hat in einer Studie
vorgerechnet, dass bis zu 4,7 Milliarden Euro für umwelt- und klimaschädigende
Subventionen in Österreich ausgegeben werden.

Im Gegenzug sollen dafür fossile Energieträger und umweltschädliches Verhalten höher
besteuert werden.

Österreich hat bei den Umweltsteuern einen Anteil von 5,6% am Gesamtsteueraufkommen
und liegt unter dem EU-Schnitt und auf einem der hinteren Plätze in Europa, obwohl die
ökosoziale Steuer ein bewährtes marktwirtschaftliches Instrument ist, welches die Wettbewerbsfähigkeit von Österreich erhöhen wird, selbst wenn andere Länder nicht
mitziehen.

Die sozial verträgliche Ökosteuerreform ist simples Instrument das Klimaschädigungen
verteuern und nicht die Belastungen erhöhen würde. Das würde schon ausreichen um die Innovationen zu erzeugen, die wir brauchen, um
in der sozialökologischen Transformation voranzukommen. Ganz im Sinne des Ex-Vizekanzlers (ÖVP) Josef Riegler, der den Begriff der ökosozialen Marktwirtschaft geprägt hat.

Zitiert nach Albert Einstein: „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen,
durch die sie entstanden sind", Denn der Klimawandel ist eine äußerst komplexe
Herausforderung, dessen wir uns als Gesellschaft, als Individuen auf dieser Erde, unsere
Heimat, stellen und im Sinne für uns Alle agieren und handeln müssen.

Deshalb ist es umso wichtiger, bei der Erarbeitung der ökosozialen Steuerreform das
Parlament mit seinen Umwelt-, Energie-, Finanz- und Sozialsprecher*innen aus allen
Fraktionen und die Expert*innen aus der Zivilgesellschaft (NGO's, Wissenschaft, Wirtschaft, Forschung und Praxis) maßgeblich miteinzubinden.

Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert,
eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Expert*innen der Zivilgesellschaft aus den Fachbereichen Energiewende, Ökonomie, Finanzwirtschaft, Sozialwissenschaft und Klimaschutz, sowie den Fachsprecher*innen für Energie-, Umwelt,- Finanz- und Soziales aus allen Fraktionen und
jene ohne Fraktionen, einzuberufen mit dem Ziel und Zweck, der Erarbeitung der
Ökologischen-, Sozialen-, Friedens- und Finanzaspekte, welche im Zuge der für 2020
geplanten Steuerreform herangezogen werden."

Der Präsident/die Präsidentin wird ersucht, die Unterstützungsfrage gemäß §26, Absatz (5) des GOG-NR zu stellen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.

In der 45. Sitzung des Nationalrates nach Stellung der Unterstützungsfrage gemäß § 26
Abs. 5 GOG genügend unterstützt.