444/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 25.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom
Original sind möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing.(FH) Martha Bißmann, betreffend
die Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform bestehend aus Expert*innen der Zivilgesellschaft (NGO, Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung) und den Umwelt-, Energie-, Sozial- und Finanzsprecher*innen der im Nationalrat vertretenden Fraktionen.
Laut Medien wird das Thema Umwelt- und
Energiewende, in der für 2020 angedachten österreichischen
Steuerreform der Regierung, nicht ausreichend mitgedacht,
beziehungsweise bekommt nicht die Aufmerksamkeit, die das Thema verdient.
Obwohl es höchste Priorität genießen sollte, für das
Bestehen und die Innovations- und
Wachstumskraft der heimischen und regionalen, der österreichischen
Wirtschaft.
Das zeigte die Klimaenquete am 23.05.2018, an der über 200 Repräsentant*innen aus Wissenschaft, Praxis, Politik, Wirtschaft, Umweltorganisationen aus ganz Österreich teilgenommen, und ihre Botschaft an die Regierung adressiert haben.
Von einem Drittel der insgesamt 77 Redner*innen
wurde die ökosoziale Steuerreform als wichtigstes
Klimaschutz-Marktinstrument beschrieben und eine entsprechende
Steuerreform ausdrücklich gefordert.
Auch innerparlamentarisch wird der Ruf nach einer
ökosozialen Steuerreform lauter; bezugnehmend auf das 7-Punkte-Programm
gegen den Klimawandel von Abgeordneten
Mag. Schieder, das am 04.10.2018 im Umweltausschuss debattiert wurde, wird im
Punkt 7
eine sozial gerechte Ökologisierung des Steuersystems als dringend
nötig eingestuft.
In Österreich herrscht politischer und
zivilgesellschaftlicher Konsens, dass der Faktor Arbeit steuerlich im hohen
Ausmaß belastet ist. Die Abgabenlast fällt im europäischen Vergleich
überdurchschnittlich hoch aus. Deshalb wird seit Jahren vergebens die
Entlastung der Arbeitsleistung angestrebt. Dafür braucht es eine
Neugestaltung des österreichischen Steuersystems im Zuge der für 2020
geplanten Steuerreform, in Richtung einer ökologischen Steuerreform, die
dafür sorgt, dass die steuerliche Belastung weg vom Faktor Arbeit hin zum
CO2-Ausstoß erfolgt. Wesentlich dabei ist die Aufkommensneutralität,
die
Sozialverträglichkeit, Verteilungsgerechtigkeit der sozial
ökologischen Steuerreform.
Keine Belastung für Verbraucher*innen,
sondern innovations- und wachstumsstimulierend
ist die C02 Steuer, wenn man sie richtig ausgestaltet. Das zeigt eindeutig das
Beispiel von Schweden. Zwischen Wirtschaft und Umwelt soll ein „und"
stehen. So werden die arbeitsbezogenen Abgaben (z.B. Lohnnebenkosten,
Sozialversicherungsbeiträge) gesenkt
und die umweltschädlichen Subventionen abgebaut. Das Wifo hat in einer
Studie
vorgerechnet, dass bis zu 4,7 Milliarden Euro für umwelt- und
klimaschädigende
Subventionen in Österreich ausgegeben werden.
Im Gegenzug sollen dafür fossile
Energieträger und umweltschädliches Verhalten höher
besteuert werden.
Österreich hat bei den Umweltsteuern einen
Anteil von 5,6% am Gesamtsteueraufkommen
und liegt unter dem EU-Schnitt und auf einem der hinteren Plätze in
Europa, obwohl die
ökosoziale Steuer ein bewährtes marktwirtschaftliches Instrument ist,
welches die Wettbewerbsfähigkeit von Österreich erhöhen wird,
selbst wenn andere Länder nicht
mitziehen.
Die sozial verträgliche Ökosteuerreform
ist simples Instrument das Klimaschädigungen
verteuern und nicht die Belastungen erhöhen würde. Das würde
schon ausreichen um die Innovationen zu erzeugen, die wir brauchen, um in der sozialökologischen Transformation
voranzukommen. Ganz im Sinne des Ex-Vizekanzlers (ÖVP) Josef Riegler, der
den Begriff der ökosozialen Marktwirtschaft geprägt hat.
Zitiert nach Albert Einstein: „Probleme
kann man niemals mit derselben Denkweise lösen,
durch die sie entstanden sind", Denn der Klimawandel ist eine
äußerst komplexe
Herausforderung, dessen wir uns als Gesellschaft, als Individuen auf dieser
Erde, unsere
Heimat, stellen und im Sinne für uns Alle agieren und handeln müssen.
Deshalb ist es umso wichtiger, bei der
Erarbeitung der ökosozialen Steuerreform das
Parlament mit seinen Umwelt-, Energie-, Finanz- und Sozialsprecher*innen aus
allen
Fraktionen und die Expert*innen aus der Zivilgesellschaft (NGO's, Wissenschaft,
Wirtschaft, Forschung und Praxis) maßgeblich miteinzubinden.
Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für
Finanzen wird aufgefordert,
eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Expert*innen der Zivilgesellschaft aus den
Fachbereichen Energiewende, Ökonomie, Finanzwirtschaft, Sozialwissenschaft
und Klimaschutz, sowie den Fachsprecher*innen für Energie-, Umwelt,-
Finanz- und Soziales aus allen Fraktionen und
jene ohne Fraktionen, einzuberufen mit dem Ziel und Zweck, der Erarbeitung der
Ökologischen-, Sozialen-, Friedens- und Finanzaspekte, welche im Zuge der
für 2020
geplanten Steuerreform herangezogen werden."
Der Präsident/die Präsidentin wird ersucht, die Unterstützungsfrage gemäß §26, Absatz (5) des GOG-NR zu stellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.
In der 45. Sitzung des Nationalrates nach
Stellung der Unterstützungsfrage gemäß § 26
Abs. 5 GOG genügend unterstützt.