445/A XXVI. GP

Eingebracht am 25.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Stephanie Cox,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem „Menstruationshygieneprodukte" in die Gruppe jener steuerlich begünstigten Produkte aufgenommen werden, für die der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10% gilt, indem das Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994) geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994), geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994) BGBI. Nr. 819/1994, zuletzt geändert durch das BGBI. I Nr. 62/2018, wird wie folgt geändert:

In § 10 Abs 2 wird nach Z 8 folgende Z 9 eingefügt:

„9. Menstruationshygieneprodukte, wie beispielsweise Tampons, Binden und Menstruationskappen."

BEGRÜNDUNG

Nach § 10 des Umsatzsteuersatzgesetzes beträgt der Normalsteuersatz in Österreich 20%. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10% für Produkte des täglichen Bedarfs (wie Lebensmittel), sowie kulturelle und soziale oder landwirtschaftliche Umsätze. Da Menstruationshygieneprodukte wie Tampons, Binden und Cups bislang nicht dieser Kategorie zugeordnet wurden, sind sie in Österreich mit 20% aktuell höher besteuert als Kaviar und Opernbesuche.

Während die Verwendung und der Kauf vieler Produkte, die mit 10% besteuert sind, optional sind, sind Menstruationshygieneprodukte eine absolute Notwendigkeit für Frauen. Sie sind nicht verzichtbar. Sie sind keine Luxusartikel. Demnach sind sie auch als Güter des täglichen Gebrauchs mit 10% zu besteuern. Eine Besteuerung von notwendigen Hygieneartikeln mit 20% stellt eine finanzielle Diskriminierung aufgrund des biologischen Geschlechts dar, da die eingehobene Steuer ausschließlich Frauen trifft.