Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG), BGBl. I Nr. 33/2014, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. BGBl. I Nr. 50/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 18 Abs. 1 wird nach Z 11 folgende Z 12 eingefügt:

       „12. Dienstleistungen, für die Straßenmaut nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) entrichtet wird.“