458/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 16.11.2018

 

 

Änderungen laut Antrag vom 16.11.2018

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG), BGBl. I Nr. 33/2014, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. BGBl. I Nr. 50/2017, wird wie folgt geändert:

 

 

1. In § 18 Abs. 1 wird nach Z 11 folgende Z 12 eingefügt:

 

§ 18. (1) Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über

           1. …

 

 

 

       „12. Dienstleistungen, für die Straßenmaut nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) entrichtet wird.“

         12. Dienstleistungen, für die Straßenmaut nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) entrichtet wird.