458/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 16.11.2018 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG), BGBl. I Nr. 33/2014, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. BGBl. I Nr. 50/2017, wird wie folgt geändert: |
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1. In § 18 Abs. 1 wird nach Z 11 folgende Z 12 eingefügt: |
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§ 18. (1) Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über 1. … |
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„12. Dienstleistungen, für die Straßenmaut nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) entrichtet wird.“ |
12. Dienstleistungen, für die Straßenmaut nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) entrichtet wird. |