459/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 16.11.2018
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Wahlkampfkostenbeschränkung
Sechs Jahre ist es her, dass das "Transparenzpaket" beschlossen wurde. Ziel war es Rahmenbedingungen für einen fairen politischen Wettbewerb zu schaffen. Die diesjährigen Rechenschaftsberichte der Parteien zeigen aber, dass die getroffenen Maßnahmen nicht zielführend sind. Beispielsweise gab die ÖVP für den vergangenen Nationalratswahlkampf 13 Mio. Euro aus und sprengte damit die Wahlwerbungsobergrenze von 7 Millionen Euro um fast das Doppelte. Um den fairen Wettbewerb zu bewahren fordern NEOS die Umsetzung folgender 5 Punkte:
1. Die Wahlkampfkostenobergrenze soll gesenkt werden!
Parteien sollen ihre Ressourcen schonend einsetzen.
Eine Kostenobergrenze soll zusätzlich den Kräfteunterschied zwischen
finanziell schwächeren und stärkeren Parteien ausgleichen. Parteien
sollen maximal 1 Euro pro Wahlberechtigen ausgeben. Die Kostenobergrenze
für Kandidat_innen soll von 15.000 Euro auf 10.000 Euro heruntergesetzt
werden.
2. Wirkungsvolle und härtere Sanktionen!
Um Parteien von einer Überschreitung
abzuhalten, bedarf es härtere Sanktionen. Das Team Stronach musste 2013
"nur" 567.000 Euro Geldbuße zahlen, obwohl es im Wahlkampf die
Obergrenze exzessiv überboten hat (13,5 Mio. Euro). Die ÖVP gab 11,1
Mio. Euro aus und wurde zur Zahlung von lediglich 300.000 Euro verpflichtet.
§ 4 PartG regelt den Sanktionsmechanismus. Bei einer Überschreitung
von bis zu 25 % ist eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 10 % des
Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung
über die Grenze von 25 % hinaus, so ist die Geldbuße um bis zu 20 %
dieses zweiten Überschreitungsbetrages zu erhöhen. Diese Strafen sind
nicht abschreckend. Zusätzlich sind sie nicht wirkungsvoll, da die
Parteien damit rechnen, dass sie die Geldbuße in Form der erhöhten
Parteiförderung wieder ausgleichen können. Dazu kommt, dass in der
Vergangenheit der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) nur 50 %
der maximal möglichen Strafen ausgeschöpft hat. Damit Parteien von
exzessiven Wahlkampfausgaben abgehalten werden, muss es härtere Strafen
geben. Bei Überschreitung der Obergrenze soll die Parteiförderung
für ein Jahr gestrichen werden. Das soll auch drohen, wenn die
wahlwerbende Partei gar keinen Rechenschaftsbericht abgibt. Das wird derzeit
gar nicht sanktioniert.
3. Wahlkampfkostenberechnung ab Neuwahlbschluss!
Der Stichtag, ab wann die Kosten in die Wahlwerbungskostenaufstellung einberechnet
werden müssen, liegt derzeit einige Wochen nach dem Tag des Neuwahlbeschlusses.
Dadurch kann die Höhe der Wahlwerbungskosten verwässert werden, indem
die Parteien hohe Ausgaben bereits vor dem Stichtag tätigen. Um dem
vorzubeugen, soll der Stichtag für den Beginn des Berechnungszeitraumes
der Wahlkampfkosten auf den Tag des Neuwahlbeschlusses vorverlegt werden.
4. Raschere Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts der Parteien!
Problematisch ist der Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte. Die Öffentlichkeit
erfährt viel zu spät von den potentiellen Exzessen. Die Berichte
müssen dem Rechnungshof erst Ende September des Folgejahres
übermittelt werden und werden dann nach dessen Überprüfung
veröffentlicht. Das kann im Extremfall erst zwei Jahre nach einer Wahl
geschehen. Wie viel Parteien für ihren Wahlkampf ausgegeben haben ist
allerdings bereits bei der Wahl interessant. Es kann ein relevantes Kriterium
für die Wahlentscheidung sein. Es muss daher ein begleitendes, für
alle Bürger_innen einsehbares Monitoring der Kosten während des
Wahlkampfes geben und eine endgültige Wahlkampfkostenabrechnung rasch nach
dem Wahltag erfolgen.
5. Volle Prüfkompetenz für den Rechnungshof!
Damit der Rechnungshof Wahlkampfausgaben und
-einnahmen wirklich kontrollieren kann, braucht er volle Prüfkompetenz.
Die derzeitige Regelung sieht nur eine Prüfung auf ziffernmäßige
Richtigkeit vor und verursacht primär Bürokratie und
Personalwaufwand. Der Rechnungshof soll von sich aus die Bücher der
Parteien überprüfen können, inklusive deren Parlamentsklubs und
Vorfeldorganisationen. Das ist wichtig, weil Parteien Kosten darüber
auslagern können.
Von Dritten getätigte "Sachleistungen" stellen oft
Kostenübernahmen dar und müssen derzeit nur als Spenden deklariert
werden. Da es aber keine transparente Auflistung der Spender_innen gibt, kann
nicht festgestellt werden, ob alle verdeckten Sachleistungen auch
tatsächlich aufgelistet sind.
Gerade im Wahlkampf verlaufen die Grenzen zwischen Ausgaben für die parlamentarische
Arbeit der Klubs und verdeckten Sachleistungen an die Parteien, somit
"Spenden", oft fließend. Die Verwendung der Klubförderung
muss deswegen vom Rechnungshof geprüft werden. Auch Organisationen, die
statutarisch mit der Partei, etwa durch Entsendungsrechte in Parteiorgane,
verbunden sind und vereinsrechtlich eigenständige Teilorganisationen,
können Parteien durch verdeckte Sachleistungen während des Wahlkampfes
unterstützen. Sie sollen auch verpflichtet sein ihre Einnahmen und
Ausgaben offenzulegen. Darüber hinaus sollen Dritte, zB Vereine,
Unterstützungskomitees und Vorfeldorganisationen, sich unbürokratisch
registrieren können und Ausgaben für Werbemittel oder
Wahlkampfveranstaltungen und Einnahmen jenseits von 10.000 Euro offenlegen.
Sobald sie sich mit einer Partei, einem Kandidaten oder einer Kandidatin koordinieren,
sollen die Einnahmen und Ausgaben des Dritten der Partei, dem Kandidaten oder
der Kandidatin zugerechnet werden.
Generell müssen die Rechenschaftsberichte aussagekräftiger werden.
Einzelne Ausgaben und Einnahmen müssen genauer inhaltlich
aufgeschlüsselt werden. Ein alleiniges Testat von Wirtschaftsprüfer_innen,
dass die Wahlkampfkostenobergrenze eingehalten bzw. überschritten wurde,
ist nicht ausreichend. Zusätzlich braucht es eine klare Regelung
bezüglich der Vergütung für zwischen Neuwahlbeschluss und
Wahltag erbrachten Vertragsleistungen. Diese Ausgaben sollen unabhängig
von Vertragsabschluss und Zahlung im Rechenschaftsbericht angeführt
werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, das Parteiengesetz nach folgenden Kriterien zu verbessern:
· Die Wahlkampfkostenobergrenze für Parteien soll bei maximal 1 Euro pro Wahlberechtige_n liegen. Die Grenze für Kandidat_innen soll auf 10.000 Euro heruntergesetzt werden.
· Bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze soll die Parteiförderung für ein Jahr gestrichen werden. Das soll auch drohen, wenn die wahlwerbende Partei gar keinen Rechenschaftsbericht abgibt.
· Der Stichtag für den Beginn des Berechnungszeitraumes der Wahlkampfkosten soll auf den Tag des Neuwahlbeschlusses vorverlegt werden.
· Es soll ein begleitendes, für alle Bürger_innen einsehbares Monitoring der Kosten während des Wahlkampfes geben und eine endgültige Wahlkampfkostenabrechnung rasch nach dem Wahltag erfolgen.
· Der Rechnungshof soll mit einer vollen inhaltlichen Prüfkompetenz der Parteien inklusive deren Parlamentsklubs, Teilorganisationen (dh rechtlich selbstständige Teile der Partei jenseits der territorialen Gliederung) und politisch nahestehende Organisationen ausgestattet werden.
· Darüber hinaus sollen Dritte, zB Vereine, Unterstützungskomitees und Vorfeldorganisationen, sich unbürokratisch registrieren können und Ausgaben für Werbemittel oder Wahlkampfveranstaltungen und Einnahmen jenseits von 10.000 Euro offenlegen. Sobald sie sich mit einer Partei, einem Kandidaten oder einer Kandidatin koordinieren, sollen die Einnahmen und Ausgaben des Dritten der Partei, dem Kandidaten oder der Kandidatin zuzurechnen sein.
· Die einzelnen Ausgaben und Einnahmen im Rechenschaftsbericht müssen genauer inhaltlich aufgeschlüsselt werden.
· Es braucht eine klare Regelung bezüglich der Vergütung für zwischen Neuwahlbeschluss und Wahltag erbrachten Vertragsleistungen. Diese Ausgaben sollen unabhängig von Vertragsabschluss und Zahlung im Rechenschaftsbericht angeführt werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.