461/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.11.2018
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend breite Beteiligung statt Arbeit im stillen Kämmerchen bei der Erstellung des Nationalen Energie- und Klimaplans

 

 

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion („Governance-Verordnung“) der Europäischen Union sieht vor, dass jeder Mitgliedsstaat bis 31.12.2018 den Entwurf für den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) vorlegen muss.

 

Die in der Governance-Verordnung vorgesehenen Nationalen Energie- und Klimapläne stellen eine Selbstverpflichtung im Rahmen der europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 dar und sollen Ziele, Vorgaben und Beiträge zu den fünf Dimensionen der Energieunion beinhalten. Die Nationalen Energie- und Klimapläne gehen in ihrer Detailschärfe damit deutlich über die Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung hinaus.

Da diese Selbstverpflichtungen weitreichende Auswirkungen auf die Klimapolitik der nächsten Jahre haben werden, ist eine breite Diskussion über die Ziele und Maßnahmen dringend nötig. Die Governance-Verordnung sieht in Artikel 10 vor, dass „der Öffentlichkeit früh und wirksam Gelegenheiten geboten werden, an der Ausarbeitung der Planentwürfe gemäß Artikel 9 mitzuwirken“.

 

Die Bundesregierung hat es bisher verabsäumt, einen entsprechenden Stakeholder-Prozess aufzusetzen. Angesichts des engen Zeitrahmens erscheint es unwahrscheinlich, dass eine qualitätsvolle Diskussion über die Inhalte durchgeführt werden kann.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, umgehend für einen breit angelegten Diskussionsprozess über den Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans zu sorgen und dem Nationalrat über den Nationalen Energie- und Klimaplan Bericht zu erstatten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.