Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzierung politischer Parteien

Das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs 8 lautet:

„(8) Für den Fall der Überschreitung des in § 4 geregelten Höchstbetrags ist eine Geldbuße in der Höhe von 100 vH des Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über 50 vH hinaus, so ist die Geldbuße um 200 vH dieses zweiten Überschreitungsbetrages zu erhöhen.“