465/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.11.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Aufnahme von Karenzen und Karenzdauern in den Gleichbehandlungsbericht des Bundes

 

Der dritte Abschnitt des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes legt fest, dass alle zwei Jahre ein Bericht über die Verwirklichung und Maßnahmen von Frauenförderungsplänen vorzulegen ist. In § 12 Abs. 2 B-GlBG wird folgendes geregelt:

"§ 12 (2) Diese Berichte haben nach dienst- und besoldungsrechtlichen Kriterien gegliederte statistische und anonymisierte Daten sowie Vorschläge zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen im Ressort zu enthalten. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat durch Verordnung festzulegen, welche statistische und anonymisierte Daten in diese Berichte aufzunehmen sind und welche dieser Daten mit Hilfe automatisierter Verfahren verarbeitet, übermittelt sowie veröffentlicht werden dürfen."

Die übermittelten Daten sind anschließend in einem Bericht an den Nationalrat zusammenzufassen, der alle zwei Jahre diskutiert wird. Anhand der Gleichbehandlungsberichte soll ersichtlich werden, inwieweit die Gleichbehandlung der Geschlechter im öffentlichen Dienst fortgeschritten ist. Aufgelistet sind derzeit beispielsweise der Frauen- und Männeranteil in den unterschiedlichen Ressorts, Teilzeitquoten nach Geschlechtern oder auch der Frauen- und Männeranteil in den jeweiligen Führungspositionen.

Was bis dato noch nicht öffentlich einsehbar ist, ist der Anteil von Frauen und Männern, die im öffentlichen Dienst in Karenz gehen. Weder die Geschlechterverteilung in diesem Bereich, noch die Dauer der Karenzen von Männern und Frauen sind somit öffentlich einsehbar. Parlamentarische Anfragebeantwortungen (u.a. z.B. 12870/AB oder 12871/AB, XXV.GP) haben aber gezeigt, dass es hier im öffentlichen Dienst noch Nachholbedarf gibt. Zwar steigt der Anteil der Männer, die in Karenz gehen stetig, die Dauer der Karenzen ist aber - ähnlich wie in der Privatwirtschaft (messbar beispielsweise an der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes durch Männer) - nach wie vor viel geringer als jene von Frauen, die in Karenz gehen. Das heißt: Männer gehen zwar häufiger in Karenz, wenn, dann aber nur sehr kurz. Auch der Anteil der Männer, die Elternteilzeit in Anspruch nehmen, und das Ausmaß, in dem sie Stunden reduzieren, würde einen aussagekräftigen Indikator für die Messung von Gleichstellung im öffentlichen Dienst darstellen.

Gerade der öffentliche Dienst sollte hier mutig als Vorbild für die Privatwirtschaft vorangehen. Mehr Transparenz kann in diesem Bereich als erster Schritt gewertet werden, der eine öffentliche Diskussion über mögliche und notwendige Auswirkungen und Maßnahmen ermöglicht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Daten in den Gleichbehandlungsbericht des Bundes aufzunehmen und zu veröffentlichen:

·        Die Anzahl von Frauen und Männern, die Karenzen in Anspruch nehmen

·        Die durchschnittliche Dauer der Karenzen (getrennt nach Geschlechtern)

·        Den Anteil der Frauen und Männer, die Elternteilzeit in Anspruch nehmen

·        Die Dauer der Elternteilzeit, sowie das Ausmaß der Stundenreduktion im Vergleich zum Stundenausmaß vor Antritt einer Karenz/Elternteilzeit"

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.