467/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.11.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung einer einheitlichen Digitalen Identität im öffentlichen Sektor

 

Im Zuge der Digitalisierung kommen große Veränderungen auf Bürger_innen, Unternehmen und Staat zu. Die immer weiter fortschreitende Verzahnung von physischer und digitaler Welt begründet die Notwendigkeit der Entwicklung von digitalen Identitäten, das bedeutet, die Schaffung eines digitalen, einmalig und unverwechselbaren wie sicheren Identifikationsmerkmales physischer Personen in der virtuellen Welt.

Basierend auf einer einheitlichen digitalen Identität müssen Bürger_innen zukünftig alle Behördengänge auch vollständig online erledigen können. Hierzu ist es notwendig, die sichere Verwendung und breit aufgestellte Nutzung von digitalen Identitäten im Sinne des e-Governments zu etablieren.

Digitale Identitäten werden ein wesentliches Bindeglied zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sein und werden in wenigen Jahren bereits nicht mehr wegzudenken sein. Sie ermöglichen die vertrauensvolle Identifikation und Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung einerseits und den Bürger_innen andererseits.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche sind digitale Identitäten die logische Folge und ein komplementärer Faktor von physischen Existenzen. Zu ihrer Entwicklung bedarf es entschlossenen Handelns von staatlicher Seite und gleichzeitig aktiver Nachfrage.

Damit die digitale Identität einheitlich, einmalig, unverwechselbar und gegen Identitätsdiebstahl geschützt ist, benötigt es fundierte Forschung und Erfahrungsgewinn mit innovativen Technologien und Konzepten, um so die Grundlage für die Entwicklung einer sicheren und echten digitalen Identität für alle Bürger_innen zu ermöglichen, die Verwaltungsprozesse vereinfacht, Kosten spart und die Bürger_innen vor Identitätsdiebstahl, Betrug und Missbrauch ihrer Daten schützt.

Aktuell sind digitale Identitäten primär in der Form von so genannten Federated Identity Systems im Internet vorhanden, die über einen Log-In die Anmeldung auf verschiedenen Plattformen und Seiten erlauben (z.B. über Facebook, Twitter, Google Plus, etc.). Diese stellen jedoch keine echte digitale Identität im Sinne der staatlichen Verwaltung dar, da die Daten der User_innen in den Händen nichtstaatlicher Intermediäre liegen.

Eine echte digitale Identität zeichnet sich durch breite Akzeptanz und Verwendung, sowie Wahrung der Privatsphäre und Souveränität über die Datenverwendung der Bürger_innen aus. Bürger_innen können selbst entscheiden, wer für wie lange welche persönlichen Daten zur Verfügung gestellt bekommt. Bürger_innen soll die Erledigung digitaler Behördengänge in einem sicheren und vertrauenswürdigen System ermöglicht werden, in dem relevante Informationen mit der zuständigen Stelle geteilt werden, ohne dass private Details an Dritte weitergeben werden.

Die informationelle Selbstbestimmung muss ein wesentliches Grundrecht in der digitalisierten Welt sein. Damit dies ermöglicht wird, muss es zu entsprechenden Reformen kommen und die Schaffung einer digitalen Identität aktiv von staatlicher Seite vorangetrieben werden. International finden sich viele Praxisbeispiele, wie etwa die Digitale Verwaltung in Estland oder das Schweizer Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz). Darüber hinaus arbeitet beispielsweise IBM and einer Blockchain-basierten Lösung für eine Self-Sovereign Identity und eine große Anzahl von Startups leistet wichtige Vorarbeit zur Entwicklung von Anwendungen. Österreich hat hier enormen Aufholbedarf bei der Schaffung effizienter Lösungen für eine einheitliche und praktikable digitale Identität für alle Bürger_innen.

Dabei ist auch immer sicherzustellen, dass die digitale Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt wird. Die Privatsphäre und Datensouveränität der Bürger_innen muss gewahrt bleiben und die Möglichkeit zur Anonymität gewährleistet sein. Weniger Anonymität führt nicht zu einem zivilisierteren Umgang im Internet, sondern birgt im Gegenteil die Gefahr, dass die Rede und Meinungsfreiheit im Internet eingeschränkt und Menschen vom Diskurs ausgeschlossen werden. Es darf kein Zwang entstehen sich permanent "ausweisen" zu müssen.

 

Im Regierungsprogramm findet sich zum Thema digitaler Identitäten:

Pilotprojekt „Digitale Identität“: Einführung einer flächendeckenden sicheren digitalen Identität für einen sicheren und persönlichen Umgang mit den eigenen Daten − Schaffung und Implementierung eines einheitlichen, staatlich gesicherten digitalen Identitätsmanagementsystems als zentrale Basisinfrastruktur für die sichere Digitalisierung Österreichs.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, dem Nationalrat den konkreten Entwurf zur Einführung eines digitalen Identitätsmanagements für Bürger_innen vorzulegen. Darin soll das Ziel verfolgt werden, den Bürger_innen eine singuläre digitale Identität für Behördengänge im Sinne des e-Governments zu ermöglichen und darüber hinaus ein einheitliches Ausweis- und Dokumentensystem für u.a. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Meldezettel, Zulassung, Heirats- und Geburtsurkunden, Zeugnisse zu schaffen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung vorgeschlagen.