469/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.11.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umstellung der Förderungen für die Modernisierung von Heizungsanlagen

 

Heizung und Warmwasserbereitung in Wohn- und betrieblichen Gebäuden verursachen derzeit rund 16% der österreichischen Treibhausgasemissionen in Sektoren außerhalb des Emissionshandels. Rund 27% des gesamten österreichischen Endenergiebedarfs entfallen auf Heizung, Warmwasser und Kühlung in Gebäuden. Ziel ist es daher, Heizanlagen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, durch Anlagen, die auf erneuerbarer Energie basieren (biogene Ressourcen, Solarenergie, hocheffiziente Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme), zu ersetzen. Idealerweise soll dies in Verbindung mit der thermischen Sanierung von Gebäuden geschehen.

Das ist auch in der Mission 2030 der Bundesregierung nachzulesen. Dort werden Sanierungen im Gebäudesektor als wesentlich für die Erreichung des Ziels, die Emissionen um mindestens 3 Mio Tonnen CO2-Äquivalent auf unter 5 Mio Tonnen zu reduzieren, erachtet.
Die Sanierungsrate soll daher im Zeitraum 2020 bis 2030 von derzeit unter 1% auf 2% angehoben werden. (vgl. Mission 2030, S. 69) Erhebliches Einsparpotential (2 Mio Tonnen CO2 bis 2030, weitere 1,5 Mio Tonnen CO2 bis 2045) steckt im Ersatz von Ölheizungen durch Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien. In Österreich sind derzeit noch ca. 700.000 Ölheizungen im Einsatz, die im Durchschnitt älter als 20 Jahre sind. (vgl. Mission 2030, S. 71)

Im Sanierungsscheck für Private 2018 für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, sowie der Ersatz von fossilen Heizungssystemen durch klimafreundliche Technologien gefördert. Gefördert werden umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard und Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40% führen.
Voraussetzung für die Förderung der Umstellung des Heizungssystems ist jedoch, dass das Bestandsgebäude entweder bereits dem guten Standard einer umfassenden Sanierung entspricht, oder dass gleichzeitig eine förderungsfähige thermische Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird.

Eine Studie des Energieinstituts an der Johannes-Kepler-Universität Linz im Auftrag des Dachverbands Energie-Klima aus 2012 zeigt allerdings, dass eine rein anlagenseitige Modernisierung einer veralteten Heizanlage (ohne begleitende thermische Sanierung) in einem Wohngebäude den CO2-Ausstoß um 80 bis 90% reduzieren kann (Modellgebäude: Ein- oder Mehrfamilienhaus mit 6 oder 16 Wohneinheiten, erbaut in den 1970er-Jahren mit insgesamt rund 200, 500 oder 1.200 Quadratmetern; Umstieg auf Stückgut-, Pellets- oder Hackschnitzelheizung bzw. Wärmepumpe). Durch die Erneuerung der Heizanlagen in 100.000 solcher Wohngebäude würde der CO2-Ausstoß um 632.000 Tonnen CO2 im ersten Jahr und ab dem zweiten Jahr um 1,265 Mio Tonnen CO2 jährlich sinken.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, eine Heizungsanlagen-Förderstrategie in Umsetzung zu bringen, die die aktuellen Förderungen umlenken soll und folgende Zielsetzung beinhaltet: Die Strategie soll Förderungen für die Modernisierung von Heizanlagen mithilfe aller Methoden der energietechnischen Modernisierung umfassen, auch Einzelmaßnahmen ohne Verknüpfung mit anderen (geförderten) Maßnahmen, wie z.B. der Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle. Des Weiteren sollen Förderungen im Ausmaß der prozentuellen Verbesserung der Effizienz und der CO2-Emissionen gegenüber dem Ist-Stand erfolgen. Das Förderungssystem für die Modernisierung soll österreichweit vereinheitlicht und entbürokratisiert werden." In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.