474/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.11.2018
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung eines bundesgesetzlichen Rahmens für eine stressfreie Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere

In Oberösterreich wurde diesen Sommer ein Pilotprojekt zu mobilen Schlachtanlagen präsentiert. Dabei wird erstmals in Österreich auf Landesebene die stressfreie Schlachtung am Bauernhof unter strengen Vorschriften auf mobilen Schlachtanlagen ermöglicht.

Seitens vieler Biobäuerinnen und Biobauern im gesamten Bundesgebiet besteht schon lange der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung für eine tiergerechte, stressfreie Schlachtung in der gewohnten Umgebung. Denn eine solche Schlachtung erspart den Tieren unnötigen Stress beim Transport und in der ungewohnten Umgebung des Schlachthofs. Dies entspräche den hohen Ansprüchen und den gelebten Werten der österreichischen Bio-Landwirtschaft im Bereich des Tierwohls.

Konsequenter Weise setzt sich daher auch BIO AUSTRIA als größter Bio-Verband in Europa mit über 12.000 (freiwilligen) Mitgliedsbetrieben schon seit vielen Jahren auf Bundesebene für eine gesetzliche Zulassung stressfreier Schlachtung in der gewohnten Umgebung ein. Dazu zählt auch die Schlachtung in mobilen Schlachtanlagen, die etwa auch im benachbarten Deutschland schon seit geraumer Zeit zugelassen ist.

Ein praxisnahes, umsetzungsfähiges Konzept zur „stressfreien Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Nutztiere“ wurde von BIO AUSTRIA, ÖBV, Erde & Saat, Demeterbund und ARGE Hochlandrind bereits erarbeitet und steht uns als Anregung und Hilfestellung bei der Umsetzung bis hin zur Weideschlachtung zur Verfügung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, dem Parlament einen Vorschlag zur Schaffung eines bundesgesetzlichen Rahmens für eine stressfreie Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.