476/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.11.2018
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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde betreffend Bundesmuseum Leopold

BEGRÜNDUNG

Das Leopold Museum ist seit 1994 Eigentum der „Leopold Museum-Privatstiftung".

Die Tatsache, dass die Leopoldstiftung eine Privatstiftung ist, entlässt die Republik Österreich nicht aus ihrer Verantwortung. Immerhin subventioniert sie das Museum mit über 4,3 Millionen Euro pro Jahr, stellt die Hälfte des Stiftungsvorstandes und stellt das Museumsgebäude zur Verfügung.

Sowohl durch die Verflechtung in der Bestellung der Leitungsorgane als auch durch die erhebliche finanzielle Unterstützung ist der Bund also für das Museum verantwortlich und sollte es deshalb auch rechtlich sein.

Weil das Leopold-Museum kein Bundesmuseum ist, kann das Kunstrückgabegesetz nicht auf die Sammlung angewendet werden, was in der Vergangenheit immer wieder zu schwerwiegenden Problemen im Zusammenhang mit NS-Raubkunst geführt hat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, wird ersucht, ein Bundesgesetz auszuarbeiten, mit dem das Leopold Museum den Status eines Bundesmuseums erhält.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.