483/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.11.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Dr. Johannes Jarolim

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Sammelklage

 

Seit Jahren wird die Vereinfachung der Sammelklagen im österreichischen Recht gefordert. Nun haben die Vorschläge der EU-Kommission, die im Zusammenhang mit dem „New Deal for Consumers“ (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3041_en.htm) erarbeitet wurde, neue Perspektiven eröffnet. Betont wird Seitens der EU, dass es „einen Vorschlag zu Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen (geben soll, d. V.). Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Instrumente zur Unterbindung illegaler Praktiken und zur Erleichterung des Rechtsschutzes für Verbraucher in den Fällen zu verbessern, in denen zahlreiche Verbraucher bei einem Massenschadensereignis Opfer desselben Verstoßes sind.“

Für Österreich ist zu betonen, dass alle Maßnahmen, welche zu Beschleunigungen bzw. Verkürzungen von Gerichtsverfahren führen auch für unseren Wirtschaftsstandort wertvoll sind. Es ist daher sinnvoll, für komplexe Verfahren mit vielen Beteiligten oder für Verfahren, welchen die gleiche Rechtsfrage zugrunde liegt, Vereinfachungen im Ablauf zu schaffen. Wenn mehrere Personen dieselben Interessen verfolgen bzw. gleichermaßen vom selben Unternehmen bzw. Personen geschädigt worden sind, sollen diese Verfahren zusammengeführt werden, um ein ökonomisch sinnvolles Gerichtsverfahren garantieren zu können. In vielen Fällen wird erst so den Betroffenen eine Rechtsdurchsetzung möglich, da sie für den Einzelnen ökonomisch nicht leistbar ist. (z.B. Dieselskandal)

Österreichs Justiz hat einen hervorragenden Ruf, bedacht werden sollte, dass allerdings komplexe Verfahren unverhältnismäßig lange dauern, hier gilt es daher mit neuen Maßnahmen entgegen zu steuern. Eine europaweit anerkannte Maßnahme hierfür, wäre ein neues zivilrechtliches „Kollektivverfahren“, durch welches sichergestellt wird, dass die Ansprüche zahlreicher Geschädigter aus einem Anlassfall in einer Verhandlung und daher auch nur von einem Richter geprüft und beurteilt werden.

Von wesentlicher Bedeutung für die KonsumentInnen ist die Musterklage anzusehen. Mit ihr ist es möglich, eine zentrale Rechtsfrage, welche für viele Verfahren relevant ist, höchstgerichtlich zu lösen, wobei in der Zwischenzeit alle anhängigen Verfahren ruhen und damit die Gefahr einer Verjährung gestoppt werden könnte. Hinzu kommt, dass dies eine kostengünstigere und weniger personalaufwändige Behandlung anstehender Rechtsfragen ermöglicht.

Aus Sicht des Konsumentenschutzes ist zu fordern, dass diese und andere Maßnahmen rasch umgesetzt werden und dazu beitragen, den Gerichtsstandort Österreich auch in komplexen Verfahren zu demokratisieren und gleichzeitig Kosten zu sparen.

Es ist in diesem Zusammenhang hinzuweisen, dass von den beiden Abgeordneten Hannes Jarolim und Markus Vogl bereits ein diesbezüglicher Initiativantrag 96/A eingebracht wurde, der allerdings am 21. Juni 2018 im Justizausschuss vertagt wurde.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, alles im Rahmen ihrer Funktion als Bundesministerin mögliche zu tun, um in ihrem Fachbereich die notwendigen Maßnahmen zu setzen, um die rasche Reform der Sammelklage, in der die Reformvorschläge der EU-Kommission zu diesem Rechtsbereich berücksichtigt werden, zu ermöglichen und mit dem Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz die erforderlichen Gespräche zu führen, damit dieser einen Entwurf für ein Gruppenverfahrengesetz ehe baldigst in Begutachtung schicken kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz