486/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.11.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Steger, Tanja Graf

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit im Sport

 

Sport spielt als Querschnittsmaterie in vielen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Von der Stärkung der körperlichen Fitness bis hin zum psychischen Wohlbefinden ist der Sport von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus ist Österreich ein Land, das stark vom Sporttourismus als wesentlichem Wirtschaftsfaktor profitiert. Gleichzeitig kann Sport als wichtiger Hebel für gesellschaftliche Inklusion wirken. Menschen mit Behinderung finden oft über den Sport besseren gesellschaftlichen Anschluss – und feiern dabei internationale Erfolge, auf die wir zu Recht stolz sein können. Für viele Menschen mit Migrationshintergrund bietet gerade der Sport die erste Plattform für regelmäßigen Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung. Darüber hinaus leisten Bewegung und Sport einen sehr wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. 

Der Österreichische Freiwilligenbericht des Sozialministeriums aus dem Jahr 2015 hat aufgezeigt, dass im Sport 576.000 Österreicherinnen und Österreicher freiwillig engagiert sind. Rund ein Drittel von diesen übernimmt sogar in gewählten Funktionen vereinsrechtliche Verantwortung. Diese Verantwortung besteht gegenüber den eigenen Mitgliedern, natürlich aber auch gegenüber der österreichischen Rechtsordnung. Die Spielregeln sind dabei in den letzten Jahren nicht einfacher geworden. Themen wie die Registrierkassenpflicht, die Datenschutzgrundverordnung und steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen erfordern das notwendige Bewusstsein für ihre Aufgaben und ein ausreichendes Grundwissen der Vertreterinnen und Vertretern des Sports.

Die Vertreter des Sports berichten, dass es in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden ist, Menschen zu finden, die ehrenamtlich und ohne Entgelt diese Verantwortung und auch persönliche Haftung übernehmen. Gerade bei den jungen Österreicherinnen und Österreichern besteht soziologischen Untersuchungen zufolge weiterhin eine hohe Bereitschaft, sich in der Gesellschaft auf freiwilliger Basis einzubringen, allerdings werden die traditionellen formalisierten, gewählten und periodischen Funktionen als weniger attraktiv und zeitgemäß beurteilt.

Es ist daher Aufgabe und Zielsetzung der Politik, gemeinsam mit dem Sport Maßnahmen zu entwickeln, die die Übernahme freiwilliger Verantwortung im Sport unter neu gestalteten Rahmenbedingungen und mit öffentlichen Anreizsystemen versehen attraktiv machen.

Dazu ist eine Abstimmung und Bündelung der Kräfte in der Förderung und Entwicklung von Freiwilligenmanagement im Sport notwendig. Abhängig vom jeweiligen Aufgabenbereich der Freiwilligen sollen adäquate und niedrigschwellige Angebote der Qualifizierung, Belohnungs- und Anreizsysteme des öffentlichen Sektors und Maßnahmen der Rekrutierung zusätzlicher Freiwilliger gesetzt werden. Die Abstimmung mit anderen gesellschaftlichen Sektoren in der Freiwilligenarbeit ist dabei herzustellen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport werden ersucht, eine Agenda „Freiwillig im Sport“ unter Einbindung der Bundesländer, anderer betroffener Ressorts der Bundesregierung und der Vertreterinnen und Vertreter des Sports zu entwickeln, die folgende Zielsetzungen und Maßnahmen verfolgt:

·        Erfassung und Abstimmung von typischen Kompetenzen und Fertigkeiten für freiwillige Funktionen, Aufgaben und Rollen im Sport

·        Entwicklung von attraktiven Qualifizierungsangeboten für diese Funktionen unter der Maßgabe der Adäquanz, Niedrigschwelligkeit und Attraktivität und unter Einbeziehung bestehender Angebote der Länder und des Sports (BSO Sportvereinsmanagement, Verbandsschulungen)

·        Reduzierung von zivilrechtlichen Haftungsmaßstäben für ehrenamtliche Verantwortungsträger

·        Entwicklung öffentlicher Anreize in Form von steuerlichen Vorteilen und Anerkennung der Freiwilligentätigkeit als Kriterium bei öffentlichen Ausschreibungen oder Aufträgen

·        Erfassung und Berücksichtigung von Grundsätzen der Good Governance auf Basis entsprechender Empfehlungen des Sportministerrats der Europäischen Union und daraus hervorgegangener Arbeitsgrundlagen in der Qualifizierung der Freiwilligen und über Handlungsgrundsätze.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Sportausschuss zuzuweisen.