496/A XXVI. GP
Eingebracht am 22.11.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
GenossInnen und Genossen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Das Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2018, wird wie folgt geändert:
1. In § 19d Abs. 3a wird der Ausdruck „Zuschlag von 25%“ durch den Ausdruck „Zuschlag von 50%“ ersetzt.
2. §19d Abs. 3b lautet:
„(3b) Mehrarbeitsstunden sind nicht zuschlagspflichtig, wenn bei gleitender Arbeitszeit die vereinbarte Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeitperiode im Durchschnitt nicht überschritten wird. § 6 Abs. 1a ist sinngemäß anzuwenden.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales
Begründung
Österreich belegt derzeit beim Gender Pay Gap laut Eurostat den fünftletzten Platz innerhalb der EU. Frauen verdienen in Österreich pro Stunde ein Fünftel weniger als Männer.
83 % aller Teilzeitbeschäftigten sind weiblich, jede zweite (52 %) erwerbstätige Frau befindet sich derzeit in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Im Vergleich dazu ist nur jeder 10. Mann teilzeitbeschäftigt. In den letzten Jahren sind die Teilzeitquoten bei beiden Geschlechtern gestiegen.
Durch die Erhöhung der Mehrarbeitszuschläge auf das Niveau der Überstundenzuschläge kann die Einkommenssituation von rund einer Million Frauen stark verbessert und damit die Einkommensschere wieder etwas verringert werden. Entscheidend dabei ist aber, dass der bisher geltende Durchrechnungszeitraum entfällt, denn dieser stand der Geltendmachung von Mehrarbeitszuschläge massiv entgegen.